Vorlage - 0157/2021  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 - 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.08.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderrichtlinien_KJFP_ab_2021  

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

 


Sachverhalt:

 

Der erste Kinder- und Jugendförderplan wurde im Jahr 2006 aufgestellt. Derzeit wird der Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 2025 erarbeitet, der aufgrund der pandemischen Situation voraussichtlich erst in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beschlussfassung vorliegen wird.

 

Zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes wurden Förderrichtlinien mit der Steuerungsgruppe (Träger der freien Jugendhilfe und des Amtes für Jugend, Bildung und Sport) erarbeitet. Diese dienen seitdem der Steuerung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur in Wermelskirchen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (seit 2011: 30.400 €hrlich) können Anträge für die Förderung von Maßnahmen und Projekten im Sinne des Kinder- und Jugendförderplanes gestellt werden. Es besteht hierbei jedoch eine Höchstgrenze von 3.000 € pro Maßnahme, um möglichst ein großes Angebotsspektrum erzielen zu nnen.

 

Seit dem Jahr 2006 wurden die Richtlinien lediglich inhaltlich überarbeitet, die Förderbeträge jedoch nicht angepasst.

 

Die Bereitschaft neuer Träger sich am Verfahren zu beteiligen, ist in den vergangenen Jahren gesunken. Einige Tger stellen inzwischen seltener Anträge, da die Förderung für sie nicht attraktiv ist und sie sich somit nicht an einer Steuerung beteiligen müssen. Dies macht es leider schwierig, Angebotslücken zielgerichtet zu vermeiden.

 

Gerade die anhaltende pandemische Situation hat die durchführbaren Angebote für Kinder und Jugendliche stark eingeschränkt. Darüber hinaus kam es hierdurch zu Wegbrüchen bei den ehrenamtlich tätigen Personen, was wiederum eine stärkere Unterstützung der Träger nach den Corona Einbrüchen notwendig macht.

 

Um die Wertschätzung der Arbeit der freien Träger zu erhöhen und weitere freie Träger zur Antragsstellung motivieren zu können, ist es notwendig, die seit 15 Jahren bestehenden Fördersätze für Freizeitmaßnahmen und Projekte zu erhöhen. Daher wurde mit der Steuerungsgruppe vereinbart, eine Steigerung um jeweils 50 % für die Teilnehmer und Mitarbeiter zu erzielen. Die Förderung würde sich für die Teilnehmer von 3,00 € auf 4,50 € und für die Mitarbeiter von 6,00 € auf 9,00 € erhöhen. Anhand des Beispieljahres 2019 (da das Jahr 2020 aufgrund der Pandemie nicht repräsentativ wäre) würden sich die Mehrkosten hierdurch auf rd. 9.000 € belaufen, wenn sich die Anzahl der Teilnehmenden und Betreuungskräfte der geförderten Maßnahmen und Projekte nicht ändern sollte.

Die Erhöhung der Förderbeträge bezieht sich nur auf die Tagespauschalen für die Teilnehmenden und Betreuungskräfte und ist zwingend für die Senkung der Teilnehmerbeträge einzusetzen, damit die Angebote auch für einkommensschwache Familien zugänglich sind. Der Zuschussanteil für Unterkunfts-/Verpflegungskosten, Sachkosten und Honorarkosten bleibt unverändert.

 

Mit dem Ziel kurzfristig niederschwellige Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, um die wichtigen sozialen Begegnungen besonders in dieser Altersgruppe zu fördern, schlägt das Fachamt in Abstimmung mit der Kämmerei für das Jahr 2022 eine Förderung als Corona bedingter Mehraufwand vor.

Die Erhöhung der Zuschüsse 2023ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/23.

 

Im Zuge der Anpassung der Förderbeträge wurde die Richtlinie in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe textlich überarbeitet und an die Praxis angepasst. Die inhaltlichen Änderungen sind der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung zu entnehmen und grau hinterlegt.

 

 


Anlage:

 

Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Förderrichtlinien_KJFP_ab_2021 (169 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR 30.400,-

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR 10.000,-

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: