Vorlage - 0163/2021  

 
 
Betreff: "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.08.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Bundesprogramm_Aufholen_nach_Corona  

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
 


Sachverhalt:

 

Bund und Länder haben im Juni 2021 das gemeinsame Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022“ aufgelegt. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nach der langen Zeit der Einschränkungen während der Pandemie, Gelegenheiten zur Kompensation und zum sozialen Lernen sowie Erholungsangebote ermöglicht werden.

Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und gezielt Familien mit kleinem Einkommen unterstützen.

 

r die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe in Wermelskirchen stehen im Haushaltsjahr 2021 aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ insgesamt 47.255 €rdermittel zur Verfügung. Die Mittel sollen zu 70% etwa 33.000 €r Angebote der Sozialen Arbeit an Schulen, zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sowie für Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/ Beruf und zu 30% etwa 14.100 €r den Bereich Jugendförderung mit Angeboten der Offenen Tür, der kulturellen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, Freizeitmaßnahmen und zur Förderung des jungen Ehrenamts verwendet werden.

 

Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

 

Angebote der Sozialen Arbeit an Grundschulen erscheinen sowohl aus Sicht der Jugendhilfe als auch aus Sicht von Schule als sinnvolle und notwendige Ergänzung des schulischen Angebots. Das Anforderungsprofil der Schülerinnen und Schüler erfordert nicht nur unter dem Eindruck der Corona Pandemie immer häufiger auch sozialpädagogische Intervention in den Schuleingangsklassen. Die Schulschließungen haben insbesondere für die Schülerinnen und Schüler in den ersten Schulklassen zu besonderen Nachteilen geführt. Neben der für die jungen Kinder besonderen Herausforderung des digitalen Lernens wirken sich die erschwerten bis hin zu fehlenden Bedingungen des Sozialen Lernens innerhalb der Klassengemeinschaft gravierend aus.

Hier kann Schulsozialarbeit Brücken bauen und Anschlussfähigkeit für einzelne besonders benachteiligte Kinder herstellen.

Da 70% der Fördermittel auf diesen Bereich entfallen, soll zeitnah eine Stellenausschreibung und Besetzung für Schulsozialarbeit an Grundschulen erfolgen.

 

r den Bereich der Jugendförderung mit ca. 14.100 € sollte aus Sicht des Fachamtes die Steuerungsgruppe KJFP Wermelskirchen sowie für die offene Arbeit die Mitarbeitenden der Kattfabrik miteinbezogen werden und Schwerpunkte erarbeiten.

 

Beispielsweise könnte das Augenmerk auf die Altersgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden gelegt werden, da diese von den Folgen der Pandemieauflagen in besonderer Weise betroffen sind. Sie haben mindestens 1,5 Jahre einer Entwicklungsphase verloren, die eigentlich von sozialen Begegnungen und Sich-Ausprobieren“ geprägt sein sollte. Solche Treffen konnten durch die massiven Auflagen in Einrichtungen als auch in der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt stattfinden, so dass sich diese Altersgruppen informelle Treffpunkte im Sozialraum gesucht haben.

Um die beiden Altersgruppen zu motivieren wieder die Einrichtungen zu besuchen, könnten spezielle themenbezogene Kleingruppenangebote initiiert werden, die bestimmte Interessengruppen anziehen. Alle Angebote sollten immer vor dem Hintergrund neue Perspektiven entwickeln, Zuversicht vermitteln und soziale Kontakte mit Gleichaltrigen fördern und ermöglichen, geplant werden.

 

Um möglichst vielen Jugendlichen und Heranwachsenden Angebote machen zu können, erscheinen aus Sicht der Jugendförderung viele kleine Projekte und Maßnahmen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Ferien- und Freizeitmaßnahmen sinnvoll. Förderlich hierfür wäre eine einfache unbürokratische Antragstellung und Abrechnung angelehnt an den kommunalen KJFP.


 


Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bundesprogramm_Aufholen_nach_Corona (243 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: