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 Beschlussvorschlag: 
 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: 
 Die Bearbeitung und Prüfung des hier vorliegenden Bürgerantrages mit den verkehrlichen Aspekten ist ureigenste Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Zur Information des Fachausschusses wird inhaltlich dargestellt, wie die Verwaltung den Antrag bescheiden wird. 
 Mit Bürgerantrag vom 08.04.2021 wird beantragt, die Verkehrsbeschränkung in der Carl-Leverkus-Straße für Radfahrerinnen/Radfahrer aufzuheben und diese von der Oberen Remscheider Straße und von der Kölner Straße gegenläufig bis zur Telegrafenstraße zu öffnen. 
 Begründung der Antragstellerin/Antragsteller: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Seit dem 31. März liegt der Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO vor. Wo es heute heißt „Radverkehr kann in Gegenrichtung zugelassen werden“, wird nach der Änderung stehen „soll zugelassen werden“. Damit wird die Freigabe von Einbahnstraßen von der Möglichkeit zur Regel und müsste nicht im Einzelfall begründet werden. Die Öffnung hat keinen Einfluss auf ein neues Verkehrskonzept und kann sofort erfolgen.“ 
 
 Die Stellungnahme der städtischen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung mit der Abteilung Verkehrsplanungen erfolgt nachfolgend zu den einzelnen Begründungen: 
 Zu 1. Diese Aussage ist irreführend und nicht nachvollziehbar. Ein Fahren von Radfahrerinnen/Radfahrer (Schülerinnen/Schüler) entgegen der Fahrtrichtung erhöht keinesfalls deren Sicherheit. 
 Zu 2. Diese Aussage ist nachvollziehbar, da dies logischerweise der direkte Weg wäre. 
 Zu 3. Viele Passanten senken grundsätzlich das Geschwindigkeitsniveau der Kraftfahrzeuge, wodurch diese gezwungen werden, das bestehende Geschwindigkeitslimit einzuhalten. Die Verkehrssituation ist somit bereits relativ überschaubar, weshalb nicht nachzuvollziehen ist, weshalb PKWs noch langsamer und vorsichtiger fahren sollten. (Man könnte gelegentlich auch eine verdeckte Messung zum Geschwindigkeitsniveau durchführen.) 
 Zu 4. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar, denn, ganz im Gegenteil: Radfahrerinnen/ Radfahrer und neuerdings auch mit E-Bike sind teils schneller unterwegs als Autofahrerinnen/Autofahrer. Die Carl-Leverkus-Straße ist zudem von Fußgängern aller Altersgruppen stark frequentiert und somit bereits heute sehr unübersichtlich 
 
 Bezüglich des seit 31. März d.J. vorliegenden Entwurfs (Verwaltungsvorschrift) zur StVO ist anzumerken, dass der „Entwurf einer Verwaltungsvorschrift“ nicht gültig und somit auch noch nicht maßgebend ist. Erst nach Inkrafttreten kann es zur Anwendung neuer Vorschriften kommen, daher läuft der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ins Leere. 
 Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Straße eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Insbesondere die Aus- und Einmündungssituationen Telegrafenstraße/Carl-Leverkus-Straße sind schwierig. Trotz Tempolimit 20 km/h sind die Straßenbreite und die Topografie zu berücksichtigen, daher ist ein Begegnungsverkehr eher problematisch. Die Carl-Leverkus-Straße hinauffahrend ist ein Abbiegen nur nach links möglich, da bekanntermaßen die Telegrafenstraße eine Einbahnstraße ist und gegenläufiger Radverkehr nicht zulässig ist. 
 Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass der Bereich zwischen Kölner Straße und dem Platz am Weihnachtsbaum für Radfahrerinnen/Radfahrer ungeeignet ist. Radfahrerinnen/ Radfahrer würden über den „Markt“ entgegen der Kölner Straße direkt in die kleine Gasse einfahren. Der Bereich ist sehr schmal und unübersichtlich, daher besteht eine erhebliche Unfallgefahr mit dem fließenden Verkehr auf der Kölner Straße. Anlage/n:  
 
 
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