Vorlage - 0167/2021  

 
 
Betreff: Bürgerantrag gem. §24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
Hier: Carl-Leverkus-Straße, Radfahrverkehr in beide Richtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
20.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Bearbeitung und Prüfung des hier vorliegenden Bürgerantrages mit den verkehrlichen Aspekten ist ureigenste Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Zur Information des Fachausschusses wird inhaltlich dargestellt, wie die Verwaltung den Antrag bescheiden wird.

 

Mit Bürgerantrag vom 08.04.2021 wird beantragt, die Verkehrsbeschränkung in der Carl-Leverkus-Straße für Radfahrerinnen/Radfahrer aufzuheben und diese von der Oberen Remscheider Straße und von der Kölner Straße gegenläufig bis zur Telegrafenstraße zu öffnen.

 

Begründung der Antragstellerin/Antragsteller:

 

  1. Radfahrende Schüler z.B. aus dem Gymnasium, die in die Telegrafenstraße oder in nördliche Stadtteile möchten, werden nicht mehr gezwungen, Umwege über die Taubengasse zu fahren. Die Sicherheit des Schulwegs wird erhöht.

 

  1. Radfahrer von der Schillerstraße-/Stockhauser Straße gelangen direkt zum Stadtzentrum.

 

  1. PKWs fahren hier in der 20er- Zone noch langsamer und vorsichtiger, weil dann nicht nur Fußnger sich auf der Straße in beiden Richtungen bewegen.

 

  1. Radfahrer, die auf der Carl-Leverkus-Straße bergauf fahren, sind nur sehr langsam aufgrund der Steigung unterwegs. Es besteht keine zusätzliche Gefährdung der Fußnger.

 

Seit dem 31. März liegt der Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO vor. Wo es heute heißt „Radverkehr kann in Gegenrichtung zugelassen werden“, wird nach der Änderung stehen „soll zugelassen werden“. Damit wird die Freigabe von Einbahnstraßen von der Möglichkeit zur Regel und müsste nicht im Einzelfall begründet werden.

Die Öffnung hat keinen Einfluss auf ein neues Verkehrskonzept und kann sofort erfolgen.“  

 

 

Die Stellungnahme der städtischen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung mit der Abteilung Verkehrsplanungen erfolgt nachfolgend zu den einzelnen Begründungen:

 

Zu 1. Diese Aussage ist irreführend und nicht nachvollziehbar. Ein Fahren von Radfahrerinnen/Radfahrer (Schülerinnen/Schüler) entgegen der Fahrtrichtung erhöht keinesfalls deren Sicherheit.

 

Zu 2. Diese Aussage ist nachvollziehbar, da dies logischerweise der direkte Weg wäre.

 

Zu 3. Viele Passanten senken grundsätzlich das Geschwindigkeitsniveau der Kraftfahrzeuge, wodurch diese gezwungen werden, das bestehende Geschwindigkeitslimit einzuhalten. Die Verkehrssituation ist somit bereits relativ überschaubar, weshalb nicht nachzuvollziehen ist, weshalb PKWs noch langsamer und vorsichtiger fahren sollten.  (Man könnte gelegentlich auch eine verdeckte Messung zum Geschwindigkeitsniveau durchführen.)

 

Zu 4. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar, denn, ganz im Gegenteil:  Radfahrerinnen/ Radfahrer und neuerdings auch mit E-Bike sind teils schneller unterwegs als Autofahrerinnen/Autofahrer. Die Carl-Leverkus-Straße ist zudem von Fußngern aller Altersgruppen stark frequentiert und somit bereits heute sehr unübersichtlich

 

 

Bezüglich des seit 31. März d.J. vorliegenden Entwurfs (Verwaltungsvorschrift) zur StVO ist anzumerken, dass der „Entwurf einer Verwaltungsvorschrift“ nicht gültig und somit auch noch nicht maßgebend ist. Erst nach Inkrafttreten kann es zur Anwendung neuer Vorschriften kommen, daher läuft der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ins Leere.

 

Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Straße eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Insbesondere die Aus- und Einmündungssituationen Telegrafenstraße/Carl-Leverkus-Straße sind schwierig. Trotz Tempolimit 20 km/h sind die Straßenbreite und die Topografie zu berücksichtigen, daher ist ein Begegnungsverkehr eher problematisch.

Die Carl-Leverkus-Straße hinauffahrend ist ein Abbiegen nur nach links möglich, da bekanntermaßen die Telegrafenstraße eine Einbahnstraße ist und gegenläufiger Radverkehr nicht zulässig ist.

 

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass der Bereich zwischen Kölner Straße und dem Platz am Weihnachtsbaum für Radfahrerinnen/Radfahrer ungeeignet ist. Radfahrerinnen/ Radfahrerrden über den „Markt“ entgegen der Kölner Straße direkt in die kleine Gasse einfahren. Der Bereich ist sehr schmal und unübersichtlich, daher besteht eine erhebliche Unfallgefahr mit dem fließenden Verkehr auf der Kölner Straße.
 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: