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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Juryentscheidung den Bearbeitungsraum „Hüpptal“ gemäß dem Vorentwurf des Büros urbanegestalt PartGmbH, Landschaftsarchitektur I Architektur I Stadtplanung weiter zu qualifizieren und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Demnach wird die Verwaltung das Büro urbanegestalt mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragen.
Sachverhalt:
Sachstandsbericht: Die Verwaltung hat auf Grund der Empfehlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.01.2021 und des Beschlusses (auf Grund der epidemischen Lage) im Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2021, die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „Hüpptal“, als Bestandteil einer Maßnahme aus dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK), durchgeführt (Drucksache - Nr.: 0006/ 2021 und 0004/2021-1). Um zur Erfüllung der Aufgabestellung geeignete Planungsbüros auszuwählen, hat die Verwaltung gemeinsam mit dem beratenden Büro ASS eine Referenzenprüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurden die folgenden Büros ausgewählt und aufgefordert, sich an der Mehrfachbeauftragung zu beteiligen:
Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH Greenbox Landschaftsarchitekten Hubertus Schäfer + Markus Pieper urbanegestalt PartGmbH, Landschaftsarchitektur ǀ Architektur ǀ Stadtplanung
Am 15.02.2021 wurden diese drei Planungsbüros förmlich beauftragt, mit der Ausarbeitung einer Vorplanung unter den in der Aufgabenbeschreibung dargestellten Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beginnen. Die Abgabe der Vorentwurfsplanung wurde auf den 16.04.2021 terminiert. Alle drei Planungsbüros haben ihre Vorentwürfe form- und fristgerecht eingereicht.
Jurysitzung: Am 08.06.2021 hat die Sitzung des Auswahlgremiums stattgefunden. Wie sich das Auswahlgremium zusammengesetzt hat, ist der Vorlage 004/2021-1 zu entnehmen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.06.2021 hat die Verwaltung die Vorentwürfe vorgestellt und ausführlich erläutert. Die Jury empfiehlt einstimmig, den Beitrag des Büros urbanegestalt „Ein Stadtpark für Alle“ weiter zur Bearbeitung zu Grunde zu legen. In der Jurysitzung wurden im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der Vorprüfung und der Konzepte die Beiträge der Planungsbüros durch das Auswahlgremium erörtert.
In dem Protokoll der Jurysitzung werden folgende wesentlichen Punkte zusammengefasst sowie nachfolgende Hinweise durch die Jury als Empfehlung zur Überarbeitung des Gewinnerbeitrages ergänzt:
Urbanegestalt ist ein transdisziplinäres Büro im Bereich Stadtplanung, Architektur und Landschaftsarchitektur. Das Team der Vorplanung würde den hinsichtlich der Planungstiefe sehr überzeugenden Beitrag (u.a. Gestaltungshandbuch mit Vorschlägen, z.B. zu Mobiliar und Bepflanzung) bis einschließlich Leistungsphase 4 weiterbearbeiten. Eine Festlegung zur anschließenden Umsetzung, einschließlich möglicher Projektleitung / Bauleitung bei „urbanegestalt“, wird von der Jury gewünscht. ( 1) Mit dem Platz an der Berliner Straße, der Fläche für das Wasserspiel und den Spielplätzen wird für die Innenstadt von Wermelskirchen ein Highlight geschaffen, das barrierefrei zugänglich ist. Der Beitrag ist inklusiv ausgerichtet und schafft vielfältige Angebote und eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Menschen. Insbesondere mit dem Auftaktplatz an der Berliner Straße wird eine hohe stadträumliche, gestalterische und funktionale Qualität erreicht. Das gemäß Auslobung geforderte Element des Wassers wird hier hervorragend integriert und verleiht dem Platz eine eigene Qualität. Die Folgekosten für den Wasserspielplatz sind zu hinterfragen. Hierzu sollen bis zur Beschlussfassung im September konkrete Aussagen von urbanegestalt gemacht werden. ( 2) Die Eingriffe konzentrieren sich auf die relevanten Bereiche mit den wesentlichen Defiziten und finden im mittleren, besonders schützenswerten Bereich nicht statt. Die Anzahl der zu fällenden Bäume ist zu optimieren. ( 3) Der naturnahe Umgang mit dem bestehenden Hüppbach, der dennoch für die Besucherinnen und Besucher des Hüpptals gut erlebbar ist, prägt den Entwurf positiv. Die weitere Offenlegung des Hüppbachs am Quellenbad wird positiv bewertet. Sie ist aber mit den Behörden abzustimmen. Die Anforderungen an Stellplätze und Parkplatzanlagen werden weitestgehend erfüllt. Der Parkplatz am Quellenbad auf zwei Ebenen ermöglicht von den Behindertenstellplätzen den barrierefreien Zugang zum Schwimmbad. Das Hallenbad wird durch Angebote in den Außenanlagen in das Hüpptal und seinen Landschaftsraum integriert.
Nach Abwägung der drei Vorentwurfsplanungen überwiegen die Vorteile des Konzeptes von dem Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt, weswegen die Jurymitglieder dieses einstimmig beschließen:
Umfassend durchdachtes und durchgeplantes Konzept. Schaffung verschiedener Räume mit hoher Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Mit dem Platz an der Berliner Straße und dem Spielplateau mit den besonderen Spielgeräten wird insgesamt das Konzept zu einem Highlight für das Hüpptal und die Wermelskirchener Stadtentwicklung. Die Nutzung der großen Wiesenfläche unterhalb der als Forum ausgebildeten Sitzstufenanlage verbindet Freiraumgestaltung und Nutzungsqualität sehr gut. Nachvollziehbarkeit der Baukosten (trotz fehlenden Angaben zu Unterhaltungskosten Wasserspiel).
Ergebnisse der Abstimmungen: In der Jurysitzung wurden die obenstehenden Hinweise als Empfehlung zur Überarbeitung des Gewinnerbeitrages geäußert. Nach Rücksprache mit dem Büro urbanegestalt gibt es folgende Ergebnisse:
1. Projektleitung/ Bauleitung: E-Mail von Herrn Böttger vom 24.08.2021: Urbanegestalt PartGmbH bietet regelmäßig das volle Leistungsbild der HOAI an. Wir haben aktuell 3 Mitarbeiter, die aktiv als Bauleiter auf Baustellen aktiv sind. Die Investitionskosten der Baustellen sind vergleichbar mit dem Hüpptal-Park. Eine Parkanlage vergleichbarer Größe ist nicht dabei. Die Distanz von uns zum Hüpptal-Park beträgt 39 km, die Fahrtzeit beträgt im Kfz 40 Minuten. In einigen Projekten bedienen wir uns aktuell anderer Ingenieure und Landschaftsarchitekten, die als Subunternehmen die Objektüberwachung (LP8 der HOAI) im Namen und Auftrag von urbanegestalt ausführen. In diesen Fällen bleibt urbanegestalt in den Projekten präsent und bündelt den vollständigen vertraglichen Schriftwechsel, inkl. Haftpflichtversicherung und Rechnungsstellung. Wir sind in diesem Projekt Hüpptal-Park für die Durchführung beider Lösungen gesprächsbereit.
2. Folgekosten Wasserspielplatz
Die Folgekosten wurden durch das Büro kalkuliert und sind ausführlich in der Anlage 5 dargestellt.
3. Überprüfung Baumbestand:
In der Vorentwurfsplanung kam es zu einem Übertragungsfehler bei der Darstellung der Bäume. Dort wurden teilweise Bäume nicht dargestellt, die jedoch erhalten bleiben sollen (siehe Anlage 6).
Weiteres Vorgehen: Damit der Antrag auf Städtebaufördermittel zum nächstmöglichen Förderzeitraum STEP 2023 (Antragsfrist 30.09.2022) gestellt werden kann, ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) notwendig. Die Verwaltung wird das Büro urbanegestalt mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Hüpptal Planunterlagen Anlage 2 – Kostenschätzung Anlage 3 – Erläuterungsbericht Anlage 4 – Gestaltungshandbuch Anlage 5 – Folgekosten Wasserspiel Anlage 6 – Überprüfung Baumbestand
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