Vorlage - 0180/2021  

 
 
Betreff: Kommunaler Wertstoffhof
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
14.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_Wertstoffhof Wermelskirchen Mengen 1-7_2021  

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zum Kommunalen Wertstoffhof Wermelskirchen zur Kenntnis und beschließt

 

-          die Abschaffung der Entgeltzahlung für Sperrmüll in Höhe von 10 € am Wertstoffhof ab dem 01.01.2022

-          die Beibehaltung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof.

 


 


Sachverhalt:

 

I. Ist-Situation

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) betreibt seit dem 01.01.2020 in der Albert-Einstein-Str. 28 in Wermelskirchen einen kommunalen Wertstoffhof zur Annahme kommunaler Abfälle von privaten Haushalten aus dem Verbandsgebiet.

 

An dem Wertstoffhof werden verwertbare Abfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Die Annahme ist ausschließlich als Selbstanlieferung und Handabladung zugelassen.

 

Das Angebot der kommunalen Sammlung am Wertstoffhof beinhaltet die kostenlose Annahme von Grünabfällen, Elektrogroßgeräten, Kühlgeräten, Altpapier, Metall, Alttextilien, Schuhen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen, Batterien, Korken sowie CDs und DVDs. Auch Gelbe Säcke werden ab 2020 erstmals am Wertstoffhof angenommen.

 

Die Annahme von Sperrmüll aus privaten Haushalten am Wertstoffhof ist seit der Eröffnung günstiger geworden. Bis zu einer Menge von 3 m³ je Anlieferung wird ab 2019 ein pauschales Entgelt von 10 € erhoben, früher mussten 15 € gezahlt werden. Wer seinen Sperrmüll abholen lässt, muss r diesen Service aber weiterhin 15 € zahlen.

 

Bis Ende 2019 konnten die Bürgerinnen und Bürger lediglich an acht Samstagen im Jahr ihre Grünabfälle kostenlos am Kompostplatz in der Albert-Einstein-Str. 28 abgeben. Obergrenze für die gebührenfreie Annahme ist eine Menge von 3 m³ je Anlieferung.

 

Andere Abfälle wie Altreifen, Bauschutt, Baumischabfällen und Altholz werden auf dem Wertstoffhof gegen Entgelt und Quittung angenommen.

 

Abfälle können zu folgenden Zeiten abgegeben werden:

 

April Oktober

Dienstag und Donnerstag 13.00 18.00 Uhr

Samstag 08.00 12.00 Uhr

 

November - März

Dienstag und Donnerstag 11.00 16.00 Uhr

Samstag 08.00 12.00 Uhr

 

Außerhalb dieser Öffnungszeiten betreibt die REVEA als Eigentümerin der Fläche die Anlage gewerblich. Die Öffentlichkeit erhält zu diesen Zeiten grundsätzlich keinen Zugang.

 

Bei Einrichtung des Wertstoffhofes hat die Verwaltung zugesagt, die Entwicklung der Nachfrage zu beobachten und die Gremien hierüber weiter zu informieren. Ein erster Zwischenbericht wurde in der Ausschusssitzung am 24.02.2021 vorgelegt (Vorlage 0202/2020).

 

Aktuelle statistische Angaben zur Nutzung des kommunalen Wertstoffhofes unter Beachtung der Schließzeiten (18.03. 20.04.2020) im Rahmen der Corona-Pandemie sind der Anlage 1 zu entnehmen (Quelle: BAV).

 

 

II. Mögliche Veränderungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen

Zwei Themen haben sich aufgrund der Erfahrungen und der politischen Beratungen in den vergangenen Monaten ergeben:

  • Erweiterung der Öffnungszeiten
  • Abschaffung des Entgeltes für Sperrmüll am Wertstoffhof

 

Erweiterung der Öffnungszeiten

 

Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau vom 24.02.2021:

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zum Kommunalen Wertstoffhof Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Herr MdR Stephan Theil (FDP) bittet um Prüfung, ob die Möglichkeit von verlängerten Öffnungszeiten für den Kommunalen Wertstoffhof bis 20.00 Uhr an zwei Wochentagen besteht.

 

Herr Dirk Irlenbusch, Kämmerer, wird sich mit dem Betreiber der Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) in Verbindung setzen.

 

Er wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Bau über das Ergebnis berichten. 

 

Der BAV hat der Verwaltung nachfolgendes Angebot für die Erweiterung der Öffnungszeiten mitgeteilt:

 

Die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr an zwei Wochentagen kostet von April bis Oktober rund 20.500 €. Die zusätzlichen Kosten müssen über die Abfallgebühren refinanziert werden. Dieses höhere Gebührenaufkommen führt in Bezug auf die Kalkulation 2021 zu einer Erhöhung der Gebühr in Höhe von rund 0,02 € (Restmüll 2021 = 2,34 €).

 

Die bisherigen Erfahrungen in den 20 Monaten „Kommunaler Wertstoffhof Wermelskirchen“ haben gezeigt, dass der Wertstoffhof während der aktuellen Öffnungszeiten gut angenommen wird.

 

Im Vergleich mit den anderen Wertstoffhöfen des BAV, die über vergleichbare Öffnungszeiten und Einwohner verfügen, ist die Nachfrage innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten noch ausbaufähig. Dies gilt sowohl für die angelieferte Menge als auch für die Anzahl der Anlieferungen.

 

Aktuell besteht daher aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Öffnungszeiten. Die Verwaltung wird auch weiterhin die Entwicklung beobachten und den Ausschuss hierüber informieren.

 

 

Abschaffung des Entgeltes für Sperrmüll am Wertstoffhof

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, das derzeitige Entgelt in Höhe von 10 € pro 3 m³ r die Anlieferung von Sperrmüll abzuschaffen.

 

Durch den Wegfall dieses Entgeltes reduzieren sich die Erträge um rund 12.000 €. Im Hinblick auf die aktuelle Restmüll-Gebühr 2021 hätte sich die Abfallgebühr um 0,01 € erhöht.

 

Eine verlässliche Aussage zu den Auswirkungen auf die Gebühr 2022 kann aktuell nicht getroffen werden, da wesentliche Ansätze (z.B. Umlage des BAV) noch nicht vorliegen.

 

Das Entgelt r die Abholung des Sperrmülls in Höhe von 15 € pro 3 m³ soll aus nachfolgenden Gründen weiterhin bestehen bleiben:

 

  • Service der Abholung am Grundstück
  • Vermeidung von Terminreservierungen für geringe Mengen von Sperrmüll; Folge wären höhere Abfuhrkosten und/oder längere Wartezeiten auf Abholtermine
  • ohnehin kein kostendeckendes Entgelt

 

Die Verwaltung schlägt daher vor,

 

- die Öffnungszeiten in der bisherigen Form beizubehalten

und 

- die Entgelte für die Anlieferung von Sperrmüll ab dem 01.01.2022 abzuschaffen.

 


Anlage/n:

Jahresmengen Wertstoffhof Wermelskirchen


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Wertstoffhof Wermelskirchen Mengen 1-7_2021 (234 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: