Vorlage - 0182/2021  

 
 
Betreff: Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Rheinisch-Bergischen Kreis
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau
14.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat ein Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandelr den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine kreisanghörigen Kommunen erarbeiten lassen.

Der Kreistag hatte den Beschluss dazu im März 2020 gefasst, im April 2020 erteilte der Rheinisch-Bergische Kreis den Auftrag, der die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und eine vertiefende Analyse der Auswirkungen weiterer möglicher Klimawandelfolgen auf die Betroffenheitsbereiche Gesundheitsschutz und Landwirtschaft umfasst.

Der Kreis verbindet damit das Ziel, einen Handlungsrahmen zu schaffen hinsichtlich der künftigen Auswirkungen des Klimawandels im Kreis, zum Thema Klimafolgenanpassung zu sensibilisieren, einen Wissensaustausch zu fördern und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln.

 

Den Auftrag hat die Bietergemeinschaft Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen und energielenker Beratungs GmbH, Greven erhalten; die Umsetzung erfolgt unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure (Fachleute, Verwaltungen, Bevölkerung). Die Finanzierung erfolgt unter anderem über rdermittel des Bundes.

 

2020 erfolgte zunächst eine Auswertung bereits vorhandener Daten und bestehender Konzepte, wie die Daten der Klimawandelvorsorgestrategie der Region Köln/Bonn e.V., Daten des Klimaatlas des LANUV NRW und Wetterdaten des DWD als Grundlagenuntersuchung.

Um Erkenntnisse über die Auswirkungen von Starkregenereignissen im Kreis zu erhalten, wurden eine topographische Gefährdungsanalyse sowie eine daran anschließende hydrodynamische 2D-Starkregenmodellierung durchgeführt.

Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden Betroffenheiten des Rheinisch-Bergischen Kreises durch Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse ermittelt und die Anfälligkeit verschiedener Handlungsfelder (Wasserwirtschaft/Starkregen, Land- und Forstwirtschaft sowie Menschliche Gesundheit und Soziale Infrastruktur) identifiziert. Auf der Grundlage haben die Fachbüros eine Gesamtstrategie zur Klimafolgenanpassung für den Rheinisch-Bergischen Kreis und die kreisangehörigen Kommunen entwickelt.

 

Ursprünglich war vorgesehen, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreises dem Umweltausschuss am 14. September 2021 die Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzeptes vorstellt und erläutert. Wegen des Unwetters vom 14./15. Juli 2021 wird die Vorstellung auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Dieses Ereignis, das im Rheinisch-Bergischen Kreis teils zu massiven Überflutungen geführt hat und aufgrund seiner Dauer und Intensität deutlich über das bisher Dagewesene hinausging, hat dazu geführt, dass die finale Abstimmung des Abschlussberichtes mit dem Teilbericht Starkregen noch aussteht, insbesondere mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen. Die Stadt Wermelskirchen hat den Kreis Ende Juli darum gebeten, die Erfahrungen des Starkregenereignisses mit der Starkregengefahrenkarte abzugleichen und alle Daten zu dem Ereignis intensiv auszuwerten (z.B. Einsatzlagen der örtlichen Feuerwehren) und mit den Ergebnissen der Modellrechnungen zu vergleichen, um diese Auswertungsergebnisse ggfls. anzupassen.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigt, seiner Politik vorab die Starkregengefahrenkarte und die Maßnahmenempfehlungen im Rahmen der Sitzung des Zukunftsausschusses (30.08.21) und des Umwelt- und Planungsausschusses (02.09.21) vorzustellen.

Der Kreis wird diese Inhalte über die Website bzw. das Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

 


 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: