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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Naherholung beschließt, die Öffnungszeiten für das Städtische Hallenbad Wermelskirchen an den Wochenenden vorläufig wie folgt festzulegen: Samstags 08:00 – 16:00 Uhr Sonntags 08:00 – 16:00 Uhr. Die endgültige Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt durch den Ausschuss für Sport, Freizeit und Naherholung nach Abschluss der Beratungen im Arbeitskreis „Bäder“. Sachverhalt: Die Verwaltung hat die Öffnungszeiten des Städtischen Hallenbades Wermelskirchen ab 01.05.2004 an den Wochenenden vorläufig wie folgt geändert: Tag bisher neu ____________________________________________ Samstag 08:00 – 21:00 Uhr 08:00 – 16:00 Uhr Sonntag 08:00 – 19:00 Uhr 08:00 – 16:00 Uhr Die Begründung für diese vorläufige Reduzierung der Öffnungszeiten an den Wochenenden wurde von der Verwaltung in der Sitzung des Arbeitskreises „Bäder“ am 12.05.2004 ausführlich dargestellt. Die Übersichten, die dem Arbeitskreis „Bäder“ hierzu vorgelegt wurden, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hieraus ist zu ersehen, dass die Besucherzahlen samstags nach 16:00 Uhr und sonntags bereits nach 13:00 Uhr deutlich zurückgehen. Hinzu kommt, dass jede Öffnungsstunde für den öffentlichen Badebetrieb 2 Aufsichtskräfte bedingt. Die weitere Übersicht zeigt, dass die seit 02.09.2002 erweiterten Öffnungszeiten 946 zusätzliche Aufsichtsstunden verursachen. Die Erweiterung der Öffnungszeiten hatte 3.599 zusätzliche Besucher zur Folge, was einem Anteil zusätzlicher Besucher pro Aufsichtsstunde von 3,81 bedeutet. Dieses Ergebnis ist völlig unwirtschaftlich und bedingt Konsequenzen, wie sie nun von der Verwaltung vorläufig gezogen worden sind. Der Arbeitskreis „Bäder“ hat in seiner Sitzung am 12.05.2004 die von der Verwaltung ab 01.05.2004 festgesetzten Öffnungszeiten vorläufig toleriert. Die weiteren Beratungen sind zunächst im Arbeitskreis „Bäder“ zu führen. |
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