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Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat gemäß dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept und auf Basis der "Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW" (SüwVO Abw NRW) die Prüfung des Zustands der Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen-Burg veranlasst.
Diese Ergebnisse und Unterlagen wurden durch ein Fachbüro ausgewertet und eine Sanierungsplanung vorbereitet. Das Ing.-Büro Schulz hat im letzten Betriebsausschuss am 04.03.2021 die Planung vorgestellt. Darauffolgend hat der Betriebsausschuss den Baubeschluss gefasst.
Die Ausschreibung erfolgte als Nicht-Offenes Verfahren nach VOB/A EU (europaweit) mit einem Teilnahmewettbewerb (Wertungsmatrix). Im Teilnahmewettbewerb haben sich fünf Firmen beworben. Nach Referenz- und Eignungsprüfung wurden zwei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche beide ein Angebot abgegeben haben.
Fa. Swietelsky-Faber GmbH Kanalsanierung, Angebotssumme brutto 3.569.906 €. Fa. Aarsleff Kanalsanierung GmbH, Angebotssumme brutto 5.564.312 €.
Nach Angebotsprüfung konnte keinem Angebot der Zuschlag erteilt werden.
Das Angebot der Fa. Aarsleff musste aus technischen Gründen ausgeschlossen werden, da in einem Titel ein Sanierungsverfahren angeboten wurde, das den Ausschreibungsbedingungen nicht genügte.
Auf das Angebot der Fa. Swietelsky-Faber konnte der Zuschlag nicht erteilt werden, da der Angebotspreis insgesamt und insbesondere die Angebotspreise einzelner Titel so unangemessen niedrig waren, dass keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erwartet werden konnte.
Nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle wird nun ein Freihändiges Verfahren unter Teilnahme der zwei o.g. Bieter durchgeführt.
Der Baubeginn verzögert sich hierdurch um voraussichtlich ca. zwei Monate. Anlage/n:
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