Vorlage - 0187/2021  

 
 
Betreff: 22. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Hauptsatzung_22_Aenderungssatzung_210902 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die 22. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.

 


Sachverhalt:

 

Nach Ausscheiden des langjährigen Amtsleiters des Haupt- und Personalamtes, Herrn Städtischem Verwaltungsdirektor Jürgen Scholz, ist die Vertretungsregelung für die Bürgermeisterin und die Beigeordneten im Falle von deren gemeinsamer Abwesenheit neu zu regeln.


 


Anlage/n:

 

22. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung_22_Aenderungssatzung_210902 (14 KB) PDF-Dokument (45 KB)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: