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Beschluss:
Der Ausschuss Stadtentwicklung und Verkehr tritt folgendem Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauen des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 09.09.2021 bei (Vorlage VB-10/0023 des Ausschusses für Verkehr und Bauen des RBK): Der Ausschuss stimmt der Empfehlung der Machbarkeitsstudie, die Hybridvariante zu priorisieren sowie der Beauftragung der Entwurfsplanung für diese Hybridvariante unter dem Vorbehalt der Klärung der eigentumsrechtlichen Situation zu.
Sachverhalt:
Machbarkeitsstudie In seiner Sitzung vom 22.06.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Wermelskirchen den „Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie der Fuß-/Radverbindung Wermelskirchen-Dabringhausen und Burscheid-Hilgen" zur Kenntnis genommen (Beschlussvorlage 0123/2021).
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen des Rheinisch-Bergischen Kreises am 09.09.2021 wird über die weiteren Planungsschritte beraten. Die Kreisverwaltung hat dem zuständigen Ausschuss entsprechend der bisherigen Beratung eine Vorlage zu der Hybrid-Variante (Variante 5) vorgelegt.
Zeitgleich liegt dem Ausschuss ein „Antrag der Kreistagsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 25. August 2021 zur Errichtung eines Fahrradwegs Dabringhausen - Burscheid-Hilgen entlang der K18“ vor. Dieser wurde ebenfalls auf die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses am 09.09.2021 genommen.
Die Sitzung des Kreisausschusses findet jedoch erst einen Tag vor dem Versand der StuV-Unterlagen statt. Insofern wird die in der StuV-Sitzung anwesende Vertreterin des Kreises in der Sitzung berichten, wie der Kreisausschuss den Antrag behandelt hat.
Sofern dem Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht gefolgt wird, bleibt es bei dem folgenden Verwaltungsvorschlag des Kreises:
Beauftragung der Entwurfsplanung Das Amt für Kreisstraßen und Verkehr des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) schlägt vor (siehe die Vorlage VB- 10/0023, Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen des Rheinisch-Bergischen Kreises am 09.09.2021), der in der Machbarkeitsstudie auf Grundlage der Bewertungsergebnisse zu den Trassenvarianten erarbeiteten Empfehlung des Planungsbüros zuzustimmen und die für die beiden Nutzergruppen Alltags- und Freizeitradverkehre priorisierte Vorzugsvariante „Hybridvariante“ mit dem Streckenverlauf Friedhofsweg–Wald–Rausmühle–WanderwegRausmühle/K18–K18–Bechhausen– planerisch auszuarbeiten sowie der Beauftragung der Entwurfsplanung mit geschätzten Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 € (brutto) zuzustimmen. Die Kostenschätzung der Entwurfsplanung basiere auf der Kostenschätzung für die Hybridvariante in Höhe von 1.950.000 € netto (€ 2.320.500 brutto); die Verwaltung des RBK sei bestrebt, die in der Machbarkeitsstudie dargelegten Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
In der Vorlage heißt es weiter, dass - aufgrund von Hinweisen aus den Reihen der Politik, die Ordnung der Grundstückssituation im Bereich des Abschnittes des Wanderweges von der Rausmühle zur K18 könnte sich aufgrund nachbarschaftsrechtlicher Probleme ggf. als schwierig darstellen - die Stadt Wermelskirchen die Dienststellen des Kreises bei der Klärung dieser Probleme unterstützen werde.
Daher werde vorgeschlagen, die planerische Ausarbeitung der Hybridvariante in Form der Beauftragung der Entwurfsplanung mit geschätzten Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 € (brutto) unter dem Vorbehalt der Klärung der eigentumsrechtlichen Situation zuzustimmen. Die Entwurfsplanung soll nach Erarbeitung dem Ausschuss für Verkehr und Bauen des Kreises und anschließend auch dem Fachausschuss der Stadt Wermelskirchen vorgestellt werden.
Dementsprechend kann der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Rheinisch-Bergischen Kreises beitreten/zustimmen.
Anlage/n:
- Machbarkeitsstudie - Stand18.08.2021 - Vorlage Kreistag VB-10-0023 Machbarkeit-K18 für Sitzung 09-09-21 - Vorlage Kreistag KT-10-0108 Antrag CDU-Grüne - Anlage zur Vorlage Kreistag KT-10-0108 Antrag CDU-Grüne
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