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Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2003 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.449.904,10 ab. 2. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 417.385,74 sofort in Höhe von € 391.435,01 aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen, ein Teilbetrag von € 13.013,48 soll aus Haushaltsmitteln des Jahres 2005 ausgeglichen werden. Der Restbetrag von € 12.937,25 soll mit der Rücklage verrechnet werden.
3. Der Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk und Partner GmbH, Köln, vom 28.05.2004 vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluß mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Gliederung: 1. Allgemeines 2. Jahresergebnis
2003 3. Prüfung 4. Beschlussfassung Zu 1. AllgemeinesSeit dem 01. 01. 1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2002 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2003 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lageberichts zum 31.12.2003 erhalten die Ratsmitglieder. Die Mitglieder des Werksausschusses erhalten den Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Gemäß § 26 EigVO sowie § 10 (6) der Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. Zu 2. Jahresergebnis 2003Der Wirtschaftsplan 2003 wies in der Planung als Jahresverlust € 471.900,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2003 ermittelte Jahresverlust beträgt € 417.385,74 Verlust - € 391.435,01 Zuschuss der Stadt Wermelskirchen - € 12.937,25 Rücklagen € 13.013,48 Ausgleich durch Stadt Wermelskirchen Zu 3. PrüfungGemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt (GPA) der Bezirksregierung. Das GPA der Bezirksregierung bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dem Gemeindeprüfungsamt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, Köln, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 vorgeschlagen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Werksausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt, das Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung und das Gemeindeprüfungsamt des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises. Bei der Sitzung des Werksausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksauschusses am 23.06.2004 wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen. Zu
4. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2003 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen: A ) zum Jahresabschluss B) zur Verlustabdeckung C) zur Entlastung der Werkleitung. Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.
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