Vorlage - 0203/2021  

 
 
Betreff: Starkregenereignis Juli 2021
Hier: Auswirkungen im SAW Betrieb
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Anhörung
30.09.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
 


Sachverhalt:

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Starkregenereignis keine relevanten Schäden an der Kanalisation oder den Sonderbauwerken der Stadt Wermelskirchen angerichtet hat.

 

Im Einzelnen werden die verschiedenen Anlagenbereiche des städtischen Abwasserbetriebs dargestellt:

 

Kanalisation:

Die Kanalisation war in Teilen überstaut. Es wurden vereinzelt Schachtabdeckungen ausgehoben oder in unbefestigtem Gelände Schachtkonen freigespült. Vereinzelt wurde festgestellt, dass über Kanaldeckel erhebliche Wassermengen als Fremdwasser in Schmutz­wasserkanäle eingeströmt sind. Hier ist zu prüfen, ob durch veränderte Straßenführung oder Abdichtung der Kanaldeckel ein Eindringen von Fremdwasser in Zukunft reduziert werden kann. Hierzu könnte eine Schwerpunktliste vom SAW erstellt werden. Eine Verschlammung der Kanalisation, wie von anderen Kommunen berichtet, wurde nicht festgestellt.

 

Druckleitungen:

keine Feststellungen.

 

Vakuumnetz:

Das Vakuumnetz wurde deutlich überlastet, was eine Abschaltung der Vakuumstation zur Folge hatte. Es ist festzustellen, dass das Vakuumsystem entgegen der bauartbedingten Annahme, dass kein Fremdwasser zuläuft, doch einen erheblichen Fremdwasserzufluss hat. Hierbei ist anzunehmen, dass die Einleitung durch eine nicht zulässige Regenwasser­entsorgung vom Anschlussnehmer mittels Vakuumgrundstücksanschluss verursacht wurde. Eine Zuordnung auf einzelne Straßenzüge war nicht möglich. Es ist zu prüfen, ob alle am Vakuumnetz angeschlossenen Grundstückseigentümer zur Überprüfung des eigenen Anschlusses auf Fremdwassereinleitung aufgefordert werden sollten. Anschließend wäre eine Überprüfung durch eine Sachversndige Firma durchzuführen.  

 

Pumpwerke:

Die Pumpwerke hatten keine Ausfälle.   

 

Pumpstationen:

Die Pumpstationen waren durch Fremdwasserzufluss (s. a. Kanalisation) überlastet und es kam zu einigen Ausfällen. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass zu dem Straßenwasser zusätzlich Fremdwasser von privaten Grundstücken unzulässiger Weise eingeleitet wurde. Die Überprüfung von solchen Fehleinleitungen ist ein kontinuierlicher Vorgang bei Verdachtsfällen.

 

Regenbecken und Regenüberläufe:

Die Regenbecken und Regeberläufe haben bestimmungsgemäß in den Vorfluter entlastet. Es hat an den Einleitungsstellen in die Vorflut keine Schäden durch die abfließenden Wassermengen gegeben.

 

 

Meldungen:

Es gingen Meldungen von Grundstückseigentümern ein, die offensichtlich durch Rückstau aus der Kanalisation geschädigt wurden. Allerdings war die Anzahl (ca. 5) überschaubar. Einige Eigentümer haben sich zu Beratungszwecken auch noch zeitlich nach dem Ereignis gemeldet. Aufgrund des Ereignisses ist davon auszugehen, dass die Grundstücks­eigentümer stark sensibilisiert und mobilisiert worden sind. Es gab auch Meldungen von in Häuser eindringendem Oberflächenwasser, deren Ursache nicht der Kanalisation, sondern dem auf der Oberfläche abfließendem Wasser zuzuordnen war. Ebenso gab es Meldungen von in Keller durch die Bodenplatte oder Kellerwände eindringendes Grundwasser.  Hierzu ist festzustellen, dass die Kanalisation nicht dafür ausgelegt ist, Überschwemmungen bei Starkregen zu verhindern oder den Grundwasser­spiegel abzusenken.

 

Fazit:

Das Starkregenereignis hat auf die technischen Einrichtungen der Abwasserentsorgung in Wermelskirchen keine gravierenden Auswirkungen gehabt. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Anlagen künftigen Ereignissen standhalten werden. Der technische Bereich des SAW prüft hierzu, ob zukünftig bei einem Starkregenereignis der Bereitschafts­dienst noch verstärkt werden kann.

 

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: