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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten des Bürgermeisters a.D. Herrn Rainer Bleek für das Jahr 2020 zur Kenntnis. Sachverhalt:
Im Rahmen der Bürgermeistertätigkeit hat Herr Rainer Bleek dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2020 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 5.005,25 € abzuführen. Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2020 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Anlage/n:
Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2020
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