Vorlage - 0219/2021  

 
 
Betreff: Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin;
Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2020 der Bürgermeisterin Frau Marion Lück
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Witten, Elfi
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übersicht NT für Frau Lück - Rat PDF-Dokument

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten der Bürgermeistern Frau Marion Lück für das Jahr 2020 zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bürgermeisterinnentätigkeit hat Frau Marion Lück dem Haupt- und Personalamt ihre Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2020 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen.

Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 614,75 € abzuführen. Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2020 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
 


Anlage/n:

 

Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2020
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht NT für Frau Lück - Rat (10 KB) PDF-Dokument (58 KB)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: