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Beschluss: Aufgrund einer vorübergehenden Gruppenschließung in der städtischen Kita Jahnstraße ab dem 01.10.2021 wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz verzichtet, wenn an den regulären Öffnungstagen in dem jeweiligen Monat eine Betreuung überwiegend außerhalb der Einrichtung stattgefunden hat. Die Erstattung des Elternbeitrags erfolgt im Nachgang für den vorangegangenen Monat. Die Möglichkeit der Erstattung endet zum 01. des Folgemonates nach Wiedereröffnung der geschlossenen Gruppe.
Sachverhalt: Im Rahmen der Personalbemessung muss der Träger einer Kindertageseinrichtung die personelle Mindestausstattung entsprechend § 36 Abs. 4 KiBiz vorhalten. Die personelle Mindestbesetzung setzt sich zusammen aus festgelegten Mindestkontingenten von Leitungs-, Fachkraft-, und in der Gruppenform III zusätzlichen Ergänzungskraftstunden. Der flächendeckend vorherrschende Mehrbedarf an pädagogischen Kräften in Kindertageseinrichtungen, OGS etc. führt bei gleichzeitigem Fachkräftemangel aktuell dazu, dass die durchgeführten Auswahlverfahren in den vergangenen Monaten nicht zu einer ausreichenden Besetzung der Fachkraftstellen in der Kita Jahnstraße geführt haben. Bedingt durch Schwangerschaften, Langzeiterkrankungen und Kündigungen wegen Wegzug wurden mehrere Stellen im Laufe des Jahres vakant und führen in Kombination mit akuten Krankmeldungen zu einer Personalunterbesetzung. Drei Vollzeitstellen konnten trotz Dauerstellenausschreibungen auf verschiedenen Ebenen, der Durchführung von Auswahlverfahren und Hospitationen in der Einrichtung bislang leider nicht besetzt werden. Aktuell erfolgen die Stellenausschreibungen u.a. in den Sozialen Medien sowie auf Kita Stellen NRW. Der mit dem Stellenplan 2021 beschlossene Aufbau eines Springerpools, der bei unvorhersehbaren Personalausfällen eine Gruppenschließung verhindern soll, konnte bislang aufgrund des Fachkräftemangels nicht umgesetzt werden. Die Sicherstellung der personellen Mindestausstattung in den Kitas erlaubt keine (temporäre) Umsetzung von Fachkräften aus anderen kommunalen Einrichtungen in die Kita Jahnstraße. Die Unterschreitung der personellen Mindestbesetzung erfordert jetzt eine Reduzierung des Betreuungsangebots, da mit den vorhandenen personellen Rahmenbedingungen ein vollumfänglicher Betrieb in allen fünf Gruppen der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann. Um die Zahl der zu betreuenden Kinder zu verringern und hierdurch die Schließung einer Gruppe umsetzen zu können, werden die Eltern gebeten, soweit sie die Möglichkeit haben, ihr Kind vorübergehend beginnend mit dem 04.10.2021 anderweitig zu betreuen. Im Rahmen der Elternbeteiligung wurde das Vorgehen mit dem Elternbeirat der Kita abgestimmt. Um die während der Corona-Pandemie bereits stark belasteten Familien finanziell zu entlasten sollte eine Elternbeitragserstattung erfolgen, wenn an den regulären Öffnungstagen im jeweiligen Monat eine Betreuung überwiegend außerhalb der Einrichtung stattgefunden hat.
Anlage/n:
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