Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Beendigung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Technischen Werken (TW) Burscheid bezüglich der gemeinsamen Nutzung der Kehrmaschine für die Durchführung der Straßenreinigung zur Kenntnis und beschließt, die Straßenreinigung in Zukunft in Eigenregie durch die Anschaffung einer neuen Trockenkehrmaschine in 2022 durchzuführen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Mittel in Höhe von 238.000 € im Haushaltsplan 2022 bereitzustellen.
Sachverhalt:
Bis Ende 2013 erfolgte die Straßenreinigung in Fremdreinigung durch die Firma Remondis. Seit dem 01.02.2014 wird die Straßenreinigung in Eigenregie im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den TW Burscheid durchgeführt. Die Anschaffungskosten der Trockenkehrmaschine wurden im Verhältnis 56 % Stadt Wermelskirchen und 44 % TW Burscheid aufgeteilt. Lt. Kooperationsvereinbarung wird die Kehrmaschine von den TW Burscheid an zwei Tagen und von der Stadt Wermelskirchen an drei Tagen genutzt. Die jährlich anfallenden Betriebskosten werden nach Kilometern und Laufzeiten anteilsmäßig abgerechnet.
Das Fachamt beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit mit den Technischen Werken Burscheid bezüglich der gemeinsamen Nutzung der Kehrmaschine für die Durchführung der Straßenreinigung zu beenden. Im Laufe der zurückliegenden Zeit hat sich immer mehr herauskristallisiert, dass sich die Zusammenarbeit für die Stadt Wermelskirchen nachteilig auf die Straßenreinigung auswirkt, der Zeitaufwand für die Hin- und Rückfahrten zu den TW Burscheid sowie für den Abstimmungsbedarf bei vorzunehmenden Sonderreinigungen hoch ist. Darüber hinaus werden notwendige Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Werkstatt des Betriebshofes Wermelskirchen durchgeführt. Diese Arbeiten erfolgen an den für die Stadt Wermelskirchen vorgesehenen Reinigungstagen mit dem Ergebnis, dass dem Betriebshof immer die entsprechenden Reinigungstage fehlen. Mit zunehmenden Alter der Trockenkehrmaschine hat sich der Reparaturaufwand in den letzten Jahren stetig erhöht. Der Zustand der Kehrmaschine bei Übergabe war in der Vergangenheit auch nicht immer einwandfrei. Es bleibt insgesamt festzustellen, dass die Verantwortung für Reparaturen, Wartungen und Organisationseinsatz größtenteils auf dem städtischen Betriebshof der Stadt Wermelskirchen lastet.
Aus den oben dargestellten Gründen beabsichtigt das Fachamt, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Straßenreinigung zu beenden und in Zukunft mit der Beschaffung einer neuen Trockenkehrmaschine weiterhin die Straßenreinigung in Eigenregie durchzuführen. Die vorhandene Kehrmaschine ist mittlerweile seit 8 Jahren im Einsatz und im Jahr 2022 für die Ersatzbeschaffung vorgesehen. Der Zustand der Kehrmaschine lässt eine weitere Nutzung über das Jahr 2022 hinaus nicht zu. Der Weiterbetrieb würde durch weitere notwendig werdende Reparaturen zur Unwirtschaftlichkeit führen. Die für die Beschaffung erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 berücksichtigt.
Der Einsatz einer Trockenkehrmaschine hat sich in den letzten Jahren im laufenden Betrieb gegenüber einer Nasskehrmaschine als vorteilhaft erwiesen. Gegenüber einer Nasskehrmaschine bestehen folgende Vorteile:
Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, wird die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung dargestellt.
Nachfolgend werden einzelne Kostenarten und -berechnungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung erläutert sowie die Vor- und Nachteile der Eigen- bzw. Fremdreinigung dargestellt:
Eigenreinigung mit einer neuen Trockenkehrmaschine Die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen werden anhand eines vorliegenden Angebotes mit einem Bruttoanschaffungswert in Höhe von 238.000 € sowie einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 6 Jahren berechnet. Die laufenden Fahrzeugkosten wurden anhand der durchschnittlichen Kosten der ersten 6 Jahre (analog der Nutzungsdauer) ermittelt. Bei den Kosten, die auf den Verschleiß zurückzuführen sind, wurde zusätzlich die zeitliche Einsparung von 2 Reinigungstagen durch die TW Burscheid berücksichtigt. Die hier durchschnittlich angefallenen Kosten wurden daher aufgrund der geringeren Nutzung auf 3/5 gekürzt. Die Personalkosten basieren auf den KGSt-Bericht “Kosten eines Arbeitsplatzes 2020/2021“ (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinbarungen) zuzüglich eines 15 %-igen Gemeinkostenzuschlages. Zugrunde gelegt wird für die Eigenreinigung wie bisher auch der Einsatz von drei Tagen pro Woche. Die Transportkosten für die Abfuhr des Kehrgutes resultieren aus dem Jahresergebnis des Jahres 2020. Der Fahrer wird aus dem vorhanden Personal-Pool des Betriebshofes eingesetzt.
Fremdreinigung Für die Berechnung der Fremdreinigungskosten liegt ein Angebot der Fa. REVEA GmbH vor. Dieses Angebot basiert auf der Grundlage der bis 2013 durchgeführten Reinigung von 126 Kehrkilometern (KKM) zuzüglich der seit 2014 hinzugekommenen Erschließungsgebiete (z.B. Märchenviertel, Hilfringhausen/Im Berg). Die Straßenreinigung wurde vor 2014 an drei Tagen durch die Fa. Remondis durchgeführt. Insgesamt wird mit 150 Kehrkilometer pro Woche gerechnet. Des Weiteren wird bei der Fremdreinigung von insgesamt 44 Reinigungswochen im Jahr ausgegangen. Bei der Fremdreinigung kommt eine Nasskehrmaschine zum Einsatz, die jedoch im Winter bei Frost und Schnee aufgrund der gefrierenden Nässe nicht eingesetzt werden kann. Bei den Transportkosten wird mit einer Anzahl von 15 erforderlichen Abfuhren des aufgenommenen Kehrgutes gerechnet. Zu den Kosten der Fremdreinigung werden außerdem die Personalkosten für die Kontrolle der Straßenreinigung hinzugerechnet. Die wöchentliche Kontrolle wird mit 5 Stunden angesetzt. Der für die Berechnung der hier anfallenden Personalkosten zugrunde gelegte Stundenansatz stammt aus der jährlich von der Kämmerei erstellten inneren Leistungsverrechnung des Betriebshofes (Vollkostenberechnung).
Vereinfacht wird nachfolgend das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung (die detaillierte Berechnung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen) dargestellt:
Zur weiteren Entscheidungsfindung werden nachfolgend die Vor- und Nachteile der oben beschriebenen Varianten beschrieben:
Eigenreinigung
Fremdreinigung
Anlage/n:
Wirtschaftlichkeitsberechnung
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