Vorlage - 0229/2021  

 
 
Betreff: Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Schließzeiten bis 2025  

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß §5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2025 zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

Die aktuelle Auflistung der geplanten Schließzeiten ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird den Eltern für die jeweils kommenden drei Jahre zur Kenntnis gegeben, um eine gute Planbarkeit zu gewährleisten.

 

§ 27 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung beschreibt die Öffnungs-und Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Absatz 3:

 

Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend-und Feiertage, soll 20 und darf 27Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganzer Schließtag.

 

Die geplanten 22,5 bis 24,5 Schließtage in den Jahren 2022 bis 2025 entsprechen den Vorgaben des KiBiz.

 


 


Anlage/n:

Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2025
 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schließzeiten bis 2025 (25 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: