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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020-2025 zu beschließen
Sachverhalt:
Gemäß § 15 KJFöG ist für jede Kommune ein Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode aufzustellen und zu beschließen. Dieser stellt ein wichtiges Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar. Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist es neben dem gesetzlichen Auftrag (Pflichtaufgabe!) eine Planungssicherheit für die Träger der freien Jugendhilfe zu schaffen. Der Kinder- und Jugendförderplan soll dabei den Bestand an Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit darstellen, den Bedarf zur Weiterentwicklung aufzeigen und das Förderverfahren sowie die finanzielle Absicherung regeln.
Zur Absicherung der finanziellen Mittel und zur Planungssicherheit der Träger wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen ebenfalls bereits vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat der Stadt mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 beschlossen. Auf die Beschlussvorlage (Vorlage - 0157/2021) wird verwiesen. Die Richtlinien sind als Anhang B dem Kinder- und Jugendförderplan beigefügt. Anlage/n: Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025
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