Vorlage - 0234/2021  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kinder-und_Jugendförderplan_2020-2025  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020-2025 zu beschließen

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 KJFöG ist für jede Kommune ein Kinder- und Jugendförderplan r die Dauer einer Wahlperiode aufzustellen und zu beschließen. Dieser stellt ein wichtiges Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar.

Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist es neben dem gesetzlichen Auftrag (Pflichtaufgabe!) eine Planungssicherheit für die Träger der freien Jugendhilfe zu schaffen.

Der Kinder- und Jugendförderplan soll dabei den Bestand an Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit darstellen, den Bedarf zur Weiterentwicklung aufzeigen und das Förderverfahren sowie die finanzielle Absicherung regeln.

 


Die Zielsetzung für den Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.08.2021 (Vorlage - 0080/2021) beschlossen.

 

Zur Absicherung der finanziellen Mittel und zur Planungssicherheit der Tger wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen ebenfalls bereits vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat der Stadt mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 beschlossen. Auf die Beschlussvorlage (Vorlage - 0157/2021) wird verwiesen. Die Richtlinien sind als Anhang B dem Kinder- und Jugendförderplan beigefügt.


Anlage/n: Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kinder-und_Jugendförderplan_2020-2025 (4416 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: