Vorlage - 0238/2021  

 
 
Betreff: Prävention und Kinderschutz
Sicherstellung der Finanzierung des Kinderschutzbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

  1. Beschluss: Zur Erfüllung und Aufrechterhaltung des Angebotes der Präventions- und Anlaufstelle bei Gewalt gegen Mädchen und Jungen, insbesondere bei sexuellem Missbrauch, übernimmt die Stadt Wermelskirchen anteilig die Trägeranteiler die Jahre 2020 und 2021.

 

  1. Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.“ (DKSB) erhält dafür insgesamt maximal

3.541

 


Sachverhalt:

Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.“ (DKSB) ist Träger der Präventions- und Anlaufstelle bei Gewalt gegen Mädchen und Jungen insbesondere bei sexuellem Missbrauch“. Angebote werden für alle Kommunen im Kreisgebiet vorgehalten und gemeinschaftlich finanziert. Die Anlaufstelle soll durch Information und Aufklärung einerseits vorbeugend und anderseits in konkreten Missbrauchssituationen beraten. Aus der Tatsache, dass Vorschul- und Grundschulkinder am stärksten von der Gefahr des sexuellen Missbrauchs betroffen sind, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Präventionsarbeit parallel zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bei Erwachsenen anfangen muss. Insbesondere werden daher Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Berufsgruppen, die mit Vorschul- und Grundschulkindern zu tun haben, angesprochen.

 

So hat der Kinderschutzbund zuletzt in 2019 vor der Pandemie184 Präventionsangebote und Beratungen durchgeführt. Hierbei wurden Kinderbetreuungseinrichtungen, offene Ganztagsgrundschulen, weiterführende Schulen, Beratungsstellen, Verbände, ambulante / stationäre Jugendhilfe-Einrichtungen oder auch ehrenamtliche Mitarbeitende und Privatpersonen erreicht. Die Fallberatung machte ungefähr ein Drittel der Arbeit aus (in 2019 = 35%). Der größte Anteil der Beratungen fand zu den Themen „sexuelle Übergriffe und Gewalt“, „physische Misshandlung“, „usliche Gewalt“ und „emotionale Vernachlässigung“ statt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der gesetzlich erforderlichen Beratung zum Kinderschutz nach § 8a und § 8b SGB VIII wurden die unterschiedlichen Verträge der Jugendämter mit dem DKSB zusammengeführt und 2020 neu abgeschlossen (vgl. Vorlage 019/2019). Dadurch konnte auch eine Reduzierung des bisher vergleichsweise hohen Trägeranteils von 25% auf 21,25% erreicht werden.

Seinen Trägeranteil „erwirtschaftet“ der DKSB aus den Einnahmen seiner „Kleiderläden“ in Bergisch Gladbach und Overath. In den letzten 18 Monaten ist dem Träger aber infolge der Corona-bedingt verordneten Schließungen ein Umsatzausfall in Höhe von über 88.000 entstanden. Mit Schreiben vom 28.09.2021 beantragt der DKSB daher beim koordinierenden Jugendamt Bergisch Gladbach einmalig die Übernahme seiner Trägeranteile für 2020/2021 durch die Jugendhilfeträger in Höhe von knapp 43.000.

 

Trägeranteile 2020/2021 gem. Rahmenvertrag
(Produkte R und 2“)

Trägeranteil Kreisgebiet 2020

21.270 €

Trägeranteil Kreisgebiet 2021

21.292 €

Trägeranteil Kreisgebiet insgesamt

42.562 €

davon entfallen auf:

 

Bergisch Gladbach

16.665 €

Kreis für Burscheid, Kürten, Odenthal

8.910

srath

4.685 €

Overath

4.506 €

Leichlingen

4.255 €

Wermelskirchen

3.541 €

 

Wie oben beschrieben, erbringt der DKSB wichtige Präventions- und Kinderschutzleistungen für den Zuständigkeitsbereich. Der Träger ist erfahren, fest in der regionalen Jugendhilfelandschaft verankert und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Amt für Jugend, Bildung und Sport zusammen. Gerade aufgrund der aktuellen Bedarfe der Kinder und Familien sowie den Entwicklungen und Anforderungen durch Corona an Beratung und Prävention ist das Angebot zu sichern. Alle beteiligten Jugendämter des RBK sind daher bestrebt den Antrag des Trägers zu unterstützen.

Das Amt für Jugend, Bildung und Sport schlägt zur Sicherung der Leistung vor, einmalig den auf den Jugendamtsbezirk entfallenden Trägeranteil in Höhe von knapp 3.541 € zu übernehmen.

Da es sich hier um Corona-bedingte Mehrausgaben handelt, werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des Jahresabschlusses bilanziell isoliert.
 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

Sachkonto 5331000 des Kostenträgers 060202 Präventionsmaßnahmen

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

3.541   EUR

4.500   EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: