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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachverhalt:
Für die öffentliche und freie Kinder-und Jugendhilfe in Wermelskirchen stehen im Haushaltsjahr 2021 aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 47.255 € Fördermittel für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, Kinder und Jugendliche nach Corona auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen. Die Mittel sollen zu 70% (etwa 33.000,- €) für Angebote der Sozialen Arbeit an Schulen, zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sowie für Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf und zu 30% (etwa 14.100,- €) für den Bereich Jugendförderung mit Angeboten der Offenen Tür, der kulturellen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, Freizeitmaßnahmen und zur Förderung des jungen Ehrenamts verwendet werden. Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Für den Bereich der Schulen sowie den Bereich des Übergangs Schule/Beruf (70% der Fördermittel) ist beabsichtigt, zeitnah eine Stelle für Schulsozialarbeit an Grundschulen zu besetzen oder verschiedene Projekte im Rahmen der Sozialen Arbeit an Schulen umzusetzen. Weitere Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel stellen die Ausweitung von FSJ-/FÖJ-Stellen und Angebote der sozialen Arbeit an Schulen oder im Übergang Schule/Beruf dar. Nach den Herbstferien ist für den 28.10.2021 ein Abstimmungstermin mit den Schulen und Trägern der OGS terminiert, um gemeinsam Ideen und Bedarfe zusammenzutragen und weitere Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel auszuloten. Für den Bereich der Jugendförderung sind die Informationen über die Fördermöglichkeiten den Freien Träger der Jugendarbeit frühzeitig über die Steuerungsgruppe des Kinder und Jugendförderplans (KJFP) gestreut worden. Die Freien Träger sind jedoch aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie sowie den Nachwirkungen des Lock-Downs noch vorrangig damit befasst, die eigenen Angebote auf den Stand vor der Pandemie zu bringen. Verwaltungsintern wurden, wie im JHA Ende August angekündigt, Förderrichtlinien erarbeitet, um für den Freien Träger eine praxisnahe, unbürokratische Umsetzung von zusätzlichen Angeboten zu ermöglichen. Mit den Jugendämtern des RBK wurde dieses Vorgehen abgestimmt. Die Abstimmung des Entwurfs der Förderrichtlinien erfolgt mit der Steuerungsgruppe des KJFP, welche sich aus den Vertretern der freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit zusammensetzt, ebenfalls nach den Herbstferien.
Entwurf der Richtlinien für die Angebote der Jugendarbeit im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Fragen nach der maximalen Förderhöhe und der Einbringung eines Eigenanteils (unbare Leistungen) bedürfen im Prozess noch der Klärung.
Anlage/n:
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