Vorlage - 0245/2021  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis


 


Sachverhalt:

 

r die öffentliche und freie Kinder-und Jugendhilfe in Wermelskirchen stehen im Haushaltsjahr 2021 aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 47.255 €rdermittel für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, Kinder und Jugendliche nach Corona auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen. Die Mittel sollen zu 70% (etwa 33.000,- €) für Angebote der Sozialen Arbeit an Schulen, zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sowie für Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf und zu 30% (etwa 14.100,- €) für den Bereich Jugendförderung mit Angeboten der Offenen Tür, der kulturellen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, Freizeitmaßnahmen und zur Förderung des jungen Ehrenamts verwendet werden. 

Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

r den Bereich der Schulen sowie den Bereich des Übergangs Schule/Beruf (70% der Fördermittel) ist beabsichtigt, zeitnah eine Stelle für Schulsozialarbeit an Grundschulen zu besetzen oder verschiedene Projekte im Rahmen der Sozialen Arbeit an Schulen umzusetzen.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel stellen die Ausweitung von FSJ-/FÖJ-Stellen und Angebote der sozialen Arbeit an Schulen oder im Übergang Schule/Beruf dar. Nach den Herbstferien ist für den 28.10.2021 ein Abstimmungstermin mit den Schulen und Trägern der OGS terminiert, um gemeinsam Ideen und Bedarfe zusammenzutragen und weitere Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel auszuloten.

r den Bereich der Jugendförderung sind die Informationen über die rdermöglichkeiten den Freien Träger der Jugendarbeit frühzeitig über die Steuerungsgruppe des Kinder und Jugendförderplans (KJFP) gestreut worden. Die Freien Träger sind jedoch aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie sowie den Nachwirkungen des Lock-Downs noch vorrangig damit befasst, die eigenen Angebote auf den Stand vor der Pandemie zu bringen.

Verwaltungsintern wurden, wie im JHA Ende August angekündigt, Förderrichtlinien erarbeitet, um für den Freien Träger eine praxisnahe, unbürokratische Umsetzung von zusätzlichen Angeboten zu ermöglichen. Mit den Jugendämtern des RBK wurde dieses Vorgehen abgestimmt. Die Abstimmung des Entwurfs der Förderrichtlinien erfolgt mit der Steuerungsgruppe des KJFP, welche sich aus den Vertretern der freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit zusammensetzt, ebenfalls nach den Herbstferien.

 

Entwurf der Richtlinien für die Angebote der Jugendarbeit im Rahmen des Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

  • Antragsberechtigt sind alle Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nach den §§ 11, 12, 13 und 13a SGB VIII. Der Antrag ist beim Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen, dort im Bereich der Jugendförderung einzureichen;
  • Die Angebote müssen zur Bildung und Stärkung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen geeignet sein, um pandemiebedingte Nachteile aufzuholen;
  • Die Angebote müssen zusätzlich sein, oder das bestehende Angebot erweitern;
  • Die Angebote können zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen verwendet werden;
  • Dem Antrag ist ein Kurzkonzept mit Kostenkalkulation beizufügen. Es reicht eine kurze Maßnahmenbeschreibung aus der die Ziele, Zielgruppe und Methode zur Erreichung ersichtlich sind;
  • Die Mindestdauer eines Angebots muss 6 Zeitstunden beinhalten. Die Minimaldauer kann auch auf bis zu drei Tage verteilt werden (3x2 Std.);
  • Das Alter der Zielgruppe ist zwischen 6 und 21 Jahren (angelehnt an den KJFP), der Schwerpunkt soll aber in der Gruppe der 14 bis 21-jährigen liegen;
  • Die Antragstellung soll so rechtzeitig erfolgen, dass eine Prüfung vor Maßnahmenbeginn möglich ist (1Woche vor Maßnahmenbeginn). In beiderseitigem Einvernehmen kann der Zeitraum unterschritten werden;
  • Die förderfähigen Materialkosten sind auf für das Angebot notwendige Material beschränkt und müssen verhältnismäßig sein. Ausgenommen sind Büromaterialien;
  • Personalkosten hauptamtlicher Mitarbeitenden des Anbieters sind nicht förderungsfähig;
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht bei Erfüllung der Richtlinien nur im Rahmen der vorhandenen Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes;

Fragen nach der maximalen Förderhöhe und der Einbringung eines Eigenanteils (unbare Leistungen) bedürfen im Prozess noch der Klärung.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: