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Beschluss:
Sachverhalt: Mit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentrales Anliegen geworden. So hat das Landeskabinett ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem auch der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist. In der Folge hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeschrieben. Ziel der Förderung ist neben der Präventionsarbeit auch die schnelle und nahe Hilfe für Betroffene und ihre Familien. Zugleich sollen auch Jugendämter, freie Träger und Einrichtungen auf die spezialisierte Fachberatung zugreifen können. In einem ersten Interessenbekundungsverfahren haben sich die Katholische Erziehungsberatungsstelle e. V. und der Deutsche Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e. V. beim Land für dieses Förderprogramm beworben. Dem Antrag der freien Träger musste laut Fördergrundsatz ein Beschluss mindestens eines Jugendhilfeausschusses einer Kommune beigefügt werden, um zu belegen, dass das Angebot in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt ist. Der Bedarf und das entwickelte Angebot sollen diesbezüglich passgenau abgestimmt und mit den regionalen Maßnahmen zum Kinderschutz (u.a. § 8a SGBVIII) verknüpft werden. Diesen Fördervoraussetzungen hat die Stadt Bergisch Gladbach durch ihren Beschluss im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2021 (Drucksachen-Nr. 0532/2021) entsprochen und ein einstimmiges, positives Votum zum Bedarf und zur Realisierung abgegeben. Vom Ministerium hat die Katholische Erziehungsberatungsstelle e. V. bereits ein positives Signal zur Antragsstellung erhalten. Dem Kinderschutzbund hat das Land unter Vorbehalt der bereitstehenden Landesmittel ab 2022 die Förderung in Aussicht gestellt.
Obwohl das Thema sexualisierte Gewalt gegen junge Menschen seit vielen Jahren fest in der regionalen Jugendhilfelandschaft verankert ist, fehlt es im gesamten Rheinisch Bergischen Kreis an einer rein darauf spezialisierten Beratung. Zahlreiche größere Kommunen und Kreise haben dafür seit einigen Jahren spezialisierte Beratungsangebote mit medialer Präsenz geschaffen. Neben betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigen auch die hiesigen freien Träger und Einrichtungen ein spezialisiertes Beratungsangebot bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes stehen in dramatischen Fallkonstellationen vor der Herausforderung, spezialisierte Fallberatungen zum Themenkomplex sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen.
Aus fachlicher Sicht des Amtes für Jugend, Bildung und Sport fügen sich die geplanten Fachberatungen bei sexualisierter Gewalt passgenau in die regionale Jugendhilfelandschaft ein, da das Angebot der Kath. Erziehungsberatungsstelle gemeinsam mit dem Kinderschutzbund als Spezialangebot für die bisher ungedeckten Bedarfe entwickelt wurde. Wenn das Landesministerium beide Anträge berücksichtigt, ist konkret geplant, zwei Teilzeitkräfte (á 50%) bei der Katholischen Erziehungsberatungsstelle zu beschäftigen und perspektivisch eine weitere Vollzeitkraft beim Deutschen Kinderschutzbund einzustellen.
Die Jugendämter innerhalb des RBK sowie das Kreisgesundheitsamt begrüßen die Initiative der freien Träger und schlagen vor, sich an der Finanzierung vorbehaltlich der Zustimmung der Ausschüsse zu beteiligen. Das Amt für Jugend, Bildung und Sport beabsichtig, das Angebot und die Förderung der freien Träger nach § 74 SGB VIII in die Präventions- und Jugendhilfeplanung einzupassen und in den Kinder- und Jugendförderplan aufzunehmen.
Da die Landesförderung grundsätzlich darauf angelegt ist, Beratungsangebote zu entwickeln, die über kommunale Grenzen hinaus agieren, ist eine Beteiligung aller Kommunen im Kreis sinnvoll und angestrebt. Aktuell werden unter Federführung der Stadt Bergisch Gladbach die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern verhandelt. Daher können die finanziellen Auswirkungen noch nicht exakt beziffert werden. Vorbehaltlich der Verhandlungsabschlüsse sollten aber bereits jetzt entsprechende Finanzmittel zunächst für eine Laufzeit von zwei Jahren eingeplant werden. Die Verwaltung schlägt vor, dafür jeweils 4.000 € pro Jahr im Haushalt vorzusehen. Vorbehaltlich der Beschlüsse werden die Aufwendungen im Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.
Kosten und Finanzierungsplanung
Basis der erforderlichen Kostenberechnung sind die vom Land anerkannten Förderhöchstbeträge (max. 69.900,- € je Stelle). Bei der Finanzierung deckt das Land 80 % der Personalkosten. Die Träger sollen einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die übrigen Kosten werden durch kommunale Anteile der beteiligten Jugendhilfeträger und der Gesundheitshilfe finanziert. Bei entsprechenden Beteiligung aller Kommunen ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan:
Nach Abschluss der Vereinbarungen kann das Beratungsangebot im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Anlage/n: Handlungs- und Maßnahmenkonzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinderund Jugendliche“ – Prävention, Intervention, Hilfen (nur digital einsehbar)
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