Vorlage - 0246/2021  

 
 
Betreff: Kinderschutz
Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final  

Beschluss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Prävention- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird.
  2. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.
  3. Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt maximalrdermittel in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt:
  4. Es wird eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis angestrebt.
  5. Der Rheinisch-Bergische-Kreis soll vorbehaltlich der Zusage der Landesförderung gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägernr zunächst zwei Jahre abschließen.
  6. Die Verwaltung und die Träger machen auf ihren Homepages auf das Angebot aufmerksam und bereiten es medial auf.

 

 


 


Sachverhalt:

Mit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentrales Anliegen geworden. So hat das Landeskabinett ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem auch der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist.

In der Folge hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeschrieben. Ziel der Förderung ist neben der Präventionsarbeit auch die schnelle und nahe Hilfe für Betroffene und ihre Familien. Zugleich sollen auch Jugendämter, freie Träger und Einrichtungen auf die spezialisierte Fachberatung zugreifen können.

In einem ersten Interessenbekundungsverfahren haben sich die Katholische Erziehungsberatungsstelle e. V. und der Deutsche Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e. V. beim Land für dieses Förderprogramm beworben. Dem Antrag der freien Träger musste laut Fördergrundsatz ein Beschluss mindestens eines Jugendhilfeausschusses einer Kommune beigefügt werden, um zu belegen, dass das Angebot in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt ist. Der Bedarf und das entwickelte Angebot sollen diesbezüglich passgenau abgestimmt und mit den regionalen Maßnahmen zum Kinderschutz (u.a. § 8a SGBVIII) verkpft werden. Diesen Fördervoraussetzungen hat die Stadt Bergisch Gladbach durch ihren Beschluss im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2021 (Drucksachen-Nr. 0532/2021) entsprochen und ein einstimmiges, positives Votum zum Bedarf und zur Realisierung abgegeben.

Vom Ministerium hat die Katholische Erziehungsberatungsstelle e. V. bereits ein positives Signal zur Antragsstellung erhalten. Dem Kinderschutzbund hat das Land unter Vorbehalt der bereitstehenden Landesmittel ab 2022 die Förderung in Aussicht gestellt.

 

Obwohl das Thema sexualisierte Gewalt gegen junge Menschen seit vielen Jahren fest in der regionalen Jugendhilfelandschaft verankert ist, fehlt es im gesamten Rheinisch Bergischen Kreis an einer rein darauf spezialisierten Beratung. Zahlreiche größere Kommunen und Kreise haben dafür seit einigen Jahren spezialisierte Beratungsangebote mit medialer Präsenz geschaffen. Neben betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigen auch die hiesigen freien Träger und Einrichtungen ein spezialisiertes Beratungsangebot bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes stehen in dramatischen Fallkonstellationen vor der Herausforderung, spezialisierte Fallberatungen zum Themenkomplex sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen.

 

Aus fachlicher Sicht des Amtes für Jugend, Bildung und Sportgen sich die geplanten Fachberatungen bei sexualisierter Gewalt passgenau in die regionale Jugendhilfelandschaft ein, da das Angebot der Kath. Erziehungsberatungsstelle gemeinsam mit dem Kinderschutzbund als Spezialangebot für die bisher ungedeckten Bedarfe entwickelt wurde. Wenn das Landesministerium beide Anträge berücksichtigt, ist konkret geplant, zwei Teilzeitkräfte (á 50%) bei der Katholischen Erziehungsberatungsstelle zu beschäftigen und perspektivisch eine weitere Vollzeitkraft beim Deutschen Kinderschutzbund einzustellen.

 

Die Jugendämter innerhalb des RBK sowie das Kreisgesundheitsamt begrüßen die Initiative der freien Träger und schlagen vor, sich an der Finanzierung vorbehaltlich der Zustimmung der Ausschüsse zu beteiligen. Das Amt für Jugend, Bildung und Sport beabsichtig, das Angebot und die Förderung der freien Träger nach § 74 SGB VIII in die Präventions- und Jugendhilfeplanung einzupassen und in den Kinder- und Jugendförderplan aufzunehmen.

 

Da die Landesförderung grundsätzlich darauf angelegt ist, Beratungsangebote zu entwickeln, die über kommunale Grenzen hinaus agieren, ist eine Beteiligung aller Kommunen im Kreis sinnvoll und angestrebt. Aktuell werden unter Federführung der Stadt Bergisch Gladbach die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern verhandelt. Daher können die finanziellen Auswirkungen noch nicht exakt beziffert werden. Vorbehaltlich der Verhandlungsabschlüsse sollten aber bereits jetzt entsprechende Finanzmittel zunächst für eine Laufzeit von zwei Jahren eingeplant werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dafür jeweils 4.000 pro Jahr im Haushalt vorzusehen.

Vorbehaltlich der Beschlüsse werden die Aufwendungen im Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.

 

Kosten und Finanzierungsplanung

 

Basis der erforderlichen Kostenberechnung sind die vom Land anerkannten Förderhöchstbeträge (max. 69.900,- € je Stelle). Bei der Finanzierung deckt das Land 80 % der Personalkosten. Die Träger sollen einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die übrigen Kosten werden durch kommunale Anteile der beteiligten Jugendhilfeträger und der Gesundheitshilfe finanziert. Bei entsprechenden Beteiligung aller Kommunen ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan:

 

Kostenplan :

(Kalkulation auf Basis der max. Landesförderungr 2,0 Stellen)

 

 

Personalkosten für 2,0 Stelle á 87.000 €

174.000

 +

 

Sachkosten (= 20% der PK)

34.800

 =

 

Gesamtkosten

208.800

Finanzierungsplan:

 

 

Landesförderung 80% der PK
(max. 69.900 je Stelle)

139.200

 

 

Finanzierungsbedarf

69.600

 -

 

Trägeranteile gem. §74 SGB VIII
(ca. 17% durch Übernahme der SK)

34.800

 =

 

Kommunale Anteile

34.800

20%

 

Gesundheitshilfe

6.960

80%

 

Jugendhilfe

27.840

davon entfallen gem. Einwohnerzahl auf die Jugendämter:

 

39%

Bergisch Gladbach

10.858

 

9%

Overath

2.506

 

10%

srath

2.784

 

10%

Leichlingen

2.784

 

12%

Wermelskirchen

3.341

 

20%

Kreisjugendamt

5.568

 

davon entfallen gem. Einwohnerzahl

 

 

 

7,5% Burscheid

2.088

 

 

7,5% Kürten

2.088

 

 

5% Odenthal

1.392

 

Nach Abschluss der Vereinbarungen kann das Beratungsangebot im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.


 


Anlage/n:

Handlungs- und Maßnahmenkonzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinderund Jugendliche“ Prävention, Intervention, Hilfen (nur digital einsehbar)

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final (1169 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: