Vorlage - 0253/2021  

 
 
Betreff: LEADER - Fortführung der LEADER Region Bergisches Wasserland
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Dezernat III
Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Fortführung der LEADER Region Bergisches Wasserland zur Kenntnis und befürwortet die Verlängerung des Angebotes einer LEADER-Förderung in der beschriebenen Gebietskulisse und befürwortet die Fortschreibung einer regionalen Entwicklungsstrategie durch den Verein LEADER Bergisches Wasserland e. V.


 


Sachverhalt:

 

Einleitung LEADER in Nordrhein-Westfalen

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ = „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

 

Die EU unterstützt mit LEADER seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit von LEADER ist die Beteiligung aller maßgeblichen Akteurinnen und Akteure und die Verbesserung von regionalen Kooperationen. Gefragt sind zur Beltigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die gemeinsam das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu erhalten und zu gestalten.

 

LEADER ist demzufolge ein nachhaltig angelegter Beteiligungsprozess unter Einbindung aller relevanten Entwicklungspartnerinnen und Entwicklungspartner und explizit der lokalen Bevölkerung, um Projekte aus den unterschiedlichsten Themenfeldern zu entwickeln und umzusetzen.

 

Mit dem Beginn der neuen Förderperiode 2021-2027 der Europäischen Union, deren Umsetzung allerdings mit einer zweijährigen Verzögerung durchgeführt wird, beginnt im Jahre 2023 auch in NRW eine neue Förderperiode im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER. Diese ermöglicht bis 2029 eine LEADER-Förderung.

 

Die LEADER Region Bergisches Wasserland fördert seit 2016 Projekte. Sie setzt sich aus acht Kommunen zusammen, die in zwei Kreisen liegen. Burscheid, Kürten, Odenthal und Wermelskirchen liegen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald und Wipperfürth befinden sich im Oberbergischen Kreis.

 

Ziele

Ziel des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, mindestens so viele LEADER-Regionen wie in der vorherigen Förderperiode in NRW zu ermöglichen, also mindestens 28 Regionen.

 

Die Ziele, Strategien und Handlungsfelder einer LEADER-Region sind sehr breit und offen. Im Rahmen eines Partizipationsprozesses werden sie gemeinsam mit denrgerinnen und rgern erarbeitet. Wichtig ist dabei, die Herausforderungen, Potenziale und Bedarfe der eigenen Region herausstellen. Mit dem LEADER-Ansatz sollen integrierte regionale Netzwerke zur Erreichung folgender Ziele aufgebaut werden:

 

- Impulse zur eigenständigen, nachhaltigen Regionalentwicklung

- Förderung eigener regionaler Entwicklungspotenziale

- Stärkung regionaler Handlungskompetenzen

- Bündelung isoliert bestehender Entwicklungsansätze

 

Anders ausgedrückt sollen

 

- ländliche Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum gestärkt werden

- im ländlichen Raum lebende Menschen weiterqualifiziert werden

- natürliche Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe erhalten,

regeneriert und gesichert werden.

 

rderbudget

In Nordrhein-Westfalen wird LEADER, wie in der vorherigen Förderperiode auch, aus dem

Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Das Budget für LEADER beträgt für unsere LEADER Region voraussichtlich wieder 3,1 Mio. €. Das Land stellt durchgehend die öffentliche Ko-Finanzierung sicher. Die Förderung setzt sich zusammen aus 80% EU- und 20 % Landesmitteln. Die Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 65 %.

 

rderwettbewerb

Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbes. Die vom Verein erarbeitete Entwicklungsstrategie muss bis zum 04.03.2022 abgegeben werden. Die Auswahlentscheidung wird bis 30.06.2022 von einer vom Land NRW eingesetzten Jury getroffen werden.

 

Bestandteil der Bewerbung als LEADER-Region ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES), die bereits mit der Bewerbung vorzulegen ist. Aus der Bewerbung und der RES muss ersichtlich sein, dass der Prozess eine breite Bürgerbeteiligung erfahren hat. Von Beginn an muss deutlich werden, dass die gesamte Entwicklung „Bottom up“ erfolgt. Zu beachten ist, dass der Prozess auch von den entsprechenden politischen Beschlüssen zu begleiten ist. Für eine gute und aussichtsreiche Bewerbung ist es notwendig, die Unterstützung der acht Kommunen belegen zu können.

 

Nutzen für die Region

In der vergangenen Förderphase konnten Vereine, Kommunen und andere Trägerinnen und Träger LEADER rdermittel r die Umsetzung von Projekten nutzen. Mit den Fördermitteln konnten/werden in der Region Bergisches Wasserland über 40 Projekte unterstützt. Hinzu kommen 17 Projekte, die durch die LEADER Region eine Förderung über das Regionalbudget erhalten haben. In der Summe wurden bisher über drei Millionen Euro Fördermittel an Projektträgerinnen und Projektträger ausgezahlt oder für die Projektdurchführung eingeplant. Bis zum Ende der laufenden Förderperiode können durch das Regionalbudget noch mindestens weitere 150.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Vorgehen

Der Verein LEADER Bergisches Wasserland erstellt eine regionale Entwicklungsstrategie. Bei der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie wird auf vorhandene integrierte Konzepte (u. a. Konzepte der Regionale 2025, des Naturparks Bergisches Land, der Naturarena etc.) zurückgegriffen werden. Diese und weitere Entwicklungsansätze sind wichtige Grundlagen im Rahmen der Fortschreibung der Entwicklungsstrategie.

 

Die Erarbeitung der RES und die Fortführung der LEADER Region belasten die Haushalte         der Kommunen nicht.  


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: