Vorlage - 0257/2021  

 
 
Betreff: Mitteleinplanung im Doppelhaushalt 2022/2023 für Planungsleistungen im Projekt "Digitalpakt Schule"
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Schüngel
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Dillenberg, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt das Gesamtpaket „Digitalpakt Schule“ sowie die Sanierung der Elektroversorgung in den Schulen mit einem Gesamtauftragsvolumen von rund 3.404.225,00 . Zur Ausführung der Maßnahmen steht eine Fördersumme (ohne Eigenanteil von 10 %) von rund 876.778,00 € zur Verfügung.

Um eine zeitliche Verzögerung und die Einhaltung des Förderzeitraumes bis Ende 2025 nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Planungsaufträge zu Beginn des Jahres 2022 zu erteilen. Der Rat der Stadt beschließt, dass die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 3.404.225,00  im Doppelhaushalt 2022/2023 und im Finanzplanungszeitraum aufgenommen werden.


 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat die Möglichkeit, über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ eine Fördersumme von 876.778,00 € mit einem 10 %-igen zusätzlichen Eigenanteil (87.677,80 €) in Anspruch zu nehmen.

 

In enger Abstimmung aller beteiligter Ämter wurde beschlossen, die Fördermittel vorrangig zur Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur zu nutzen.

 

Einhergehend mit der Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur ist in Teilen auch die Erweiterung der Stromversorgung, z.B. Installation zusätzlicher Steckdosen, erforderlich. Bei der ersten Planung zur Erweiterung wurde festgestellt, dass in fast allen Schulen die Elektroverteilung stark veraltet und nicht mehr erweiterbar ist. Um den Aspekt der gewünschten und sinnvollen nachhaltigen Arbeitsweise weiter zu verfolgen, sollen zeitgleich und parallel zum Digitalpakt Schule auch die kompletten Elektroverteilungen in den Schulen ertüchtigt werden. Hierbei ist geplant, durch Zusammenlegung der Maßnahmen Synergien bei der Herstellung von Installationswegen und Leitungsführungen zu nutzen.

 

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel war ursprünglich für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 geplant. Allerdings würde der Start des Projektes erst nach Verabschiedung des Haushalts den durch den Fördergeber vorgegebenen Endtermin 2025 gefährden.

Somit bittet die Verwaltung um den Grundsatzbeschluss, dass die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 3.404.225,00  im Doppelhaushalt 2022/2023 und im Finanzplanungszeitraum aufgenommen werden.  

Die Förderung in Höhe von 876.778,00 € deckt den größten Teil der IT Netzwerkverkabelung, aktive Komponenten (Switches und Access Points für die Wlan Versorgung) sowie einige Endgeräte wie Bildschirme (digitale Tafeln), Ladekoffer, Ipads und Zubehör ab.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen verteilen sich auf die einzelnen Schulen wie folgt:

 

Gymnasium (Haupt- und Nebenstelle) 1.923.775,00 € (brutto)

 

Grundschule Dhünn 173.985,00 € (brutto)

 

Grundschule Dabringhausen 279.490,00 € (brutto)

 

Grundschule Tente 155.475,00 € (brutto)

 

Grundschule Hünger 131.500,00 € (brutto)

 

Sekundarschule 68.500 € (brutto) nur Endgeräte

 

Grundschule Schwanen 336.562,50 € (brutto)

 

Katholische Grundschule 334.937,50 € (brutto)

 

 

Bei der Sekundarschule haben die Fachämter bewusst nur Endgeräte eingeplant. Hier steht eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise beim Projekt Sekundarschule aus 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR 3.404.225,00

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: