Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen ist seit 2016 Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG). In diesem Zusammenhang konnte die Beförsterung der städtischen Waldbereiche über die Revierförster vom Landesbetrieb Wald & Holz ermöglicht werden.
Aufgrund der Änderungen im Kartellrecht in NRW muss die langjährige Praxis der indirekten Förderung in eine direkte Förderung bei der Beförsterung verändert werden. Entsprechend muss nun auf eine direkte Förderung umgestellt und die Leistungen müssen im Rahmen der Beförsterung offiziell ausgeschrieben werden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft hat daraufhin die zukünftige Beförsterung für fünf Jahre offiziell ausgeschrieben, wobei drei Angebote eingeholt wurden. Den Auftrag für die zukünftige Beförsterung erhält "Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH" aus Lindlar.
Zur Thematik der rechtlichen Hintergründe und der Vergabe durch die FBG wird Herr Robert Schmitz als Vorsitzender der FBG im Ausschuss vortragen.
Im Anschluss wird der Geschäftsführer von Holzkontor, Herr Berno von Landsberg-Velen, fachliche und technische Details der zukünftigen Beförsterung und Abwicklung des Holzverkaufs erläutern. Anlage/n:
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