Vorlage - 0258/2021  

 
 
Betreff: Städtischer Wald
Hier: Änderung der Beförsterung
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Anhörung
23.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist seit 2016 Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG). In diesem Zusammenhang konnte die Beförsterung der städtischen Waldbereiche über die Revierförster vom Landesbetrieb Wald & Holz ermöglicht werden.

 

Aufgrund der Änderungen im Kartellrecht in NRW muss die langjährige Praxis der indirekten Förderung in eine direkte Förderung bei der Beförsterung verändert werden.

Entsprechend muss nun auf eine direkte Förderung umgestellt und die Leistungenssen im Rahmen der Beförsterung offiziell ausgeschrieben werden.

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft hat daraufhin die zukünftige Beförsterung für fünf Jahre offiziell ausgeschrieben, wobei drei Angebote eingeholt wurden. Den Auftrag für die zukünftige Beförsterung erhält "Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH" aus Lindlar.

 

Zur Thematik der rechtlichen Hintergründe und der Vergabe durch die FBG wird Herr Robert Schmitz als Vorsitzender der FBG im Ausschuss vortragen.

 

Im Anschluss wird der Geschäftsführer von Holzkontor, Herr Berno von Landsberg-Velen, fachliche und technische Details der zukünftigen Beförsterung und Abwicklung des Holzverkaufs erläutern.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: