Vorlage - 0260/2021  

 
 
Betreff: Wiederaufbauplan zur Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholl, Thomas
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Wiederaufbauplan gem. Förderrichtlinie PDF-Dokument
Vereinfachte Darstellung Wiederaufbauplan PDF-Dokument

Beschluss:

 

Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) beschließt der Rat der Stadt für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan.


 


Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) am 17.09.2021nnen betroffene Kommunen r die bei der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe entstandenen Schäden eine Wiederaufbauhilfe bis zum 30.06.2023 beantragen. rderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen. Die Förderquoten können bis zu 100 % betragen.

 

r die Antragstellung ist die Erstellung eines Wiederaufbauplanes, in der alle Einzelmaßnahmen mit Angabe der entstandenen bzw. der für die Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur erforderlichen Kosten aufgeführt sind, erforderlich. Über den Wiederaufbauplan ist ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft herbeizuführen. Dieser Ratsbeschluss zum Wiederaufbauplan ist dem Antrag beizufügen.

 

Stark vereinfacht und kurz zusammengefasst beinhaltet die 36-seitig umfassende Förderrichtlinie folgende zu beachtende Inhalte:

 

  • Schäden ab 5.000 € werden berücksichtigt
  • bis zu 100 % Förderung
  • Versicherungsleistungen sind vorrangig zu berücksichtigen
  • Nachweis von Sachschäden durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die oder der dazu befähigt ist, den Schaden und die für dessen Beseitigung notwendigen Kosten zu bescheinigen (Schadensbegutachtung nebst Gutachtenerstellung)
  • Schadensgutachten ist als Anlage beizufügen
  • Bei Schäden bis 50.000 € ist kein Gutachten erforderlich; jedoch glaubhafte Darstellung und Nachweis der Schäden
  • Kosten für den Ersatzbau bis zur Höhe des entstandenen Schadens förderfähig
  • Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten sind förderfähig
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderunschädlich
  • Antragstellung bis zum 30.06.2023
  • Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Köln
  • Erstellung Wiederaufbauplan und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
  • Erstellung von Projektdatenblätter für jede Einzelmaßnahme.

 

Die Vorlage enthält den Wiederaufbauplan gemäß dem Muster der Förderrichtlinie (Anlage 1). Anlage 2 stellt eine vereinfachte der besseren Übersichtlichkeit dienlichen Darstellung des Wiederaufbauplanes dar.

 

 

 

 


 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Wiederaufbauplan gemäß dem Muster der Förderrichtlinie

Anlage 2 - Vereinfachte Darstellung Wiederaufbauplan
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wiederaufbauplan gem. Förderrichtlinie (48 KB) PDF-Dokument (92 KB)    
Anlage 2 2 Vereinfachte Darstellung Wiederaufbauplan (11 KB) PDF-Dokument (82 KB)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: