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Beschluss:
Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) beschließt der Rat der Stadt für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan.
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) am 17.09.2021 können betroffene Kommunen für die bei der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe entstandenen Schäden eine Wiederaufbauhilfe bis zum 30.06.2023 beantragen. Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen. Die Förderquoten können bis zu 100 % betragen.
Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Wiederaufbauplanes, in der alle Einzelmaßnahmen mit Angabe der entstandenen bzw. der für die Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur erforderlichen Kosten aufgeführt sind, erforderlich. Über den Wiederaufbauplan ist ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft herbeizuführen. Dieser Ratsbeschluss zum Wiederaufbauplan ist dem Antrag beizufügen.
Stark vereinfacht und kurz zusammengefasst beinhaltet die 36-seitig umfassende Förderrichtlinie folgende zu beachtende Inhalte:
Die Vorlage enthält den Wiederaufbauplan gemäß dem Muster der Förderrichtlinie (Anlage 1). Anlage 2 stellt eine vereinfachte der besseren Übersichtlichkeit dienlichen Darstellung des Wiederaufbauplanes dar.
Anlage/n:
Anlage 1 - Wiederaufbauplan gemäß dem Muster der Förderrichtlinie Anlage 2 - Vereinfachte Darstellung Wiederaufbauplan
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