Vorlage - 0261/2021  

 
 
Betreff: Verwendung der Sportpauschale 2018 - 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk   
Beratungsfolge:
Sportausschuss
18.11.2021 
Sitzung des Sportausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Nachweis Sportpauschale  
Anlage 2 - Erlass Sportpauschale  

Beschluss:

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Verwendung der Sportpauschale 2018 - 2024 zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Verwendung der Sportpauschale der Stadt Wermelskirchen für die Jahre 2018 bis 2024 ergibt sich aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1).

 

Die Angaben in der Tabelle umfassen für die Jahre 2021 bis 2024 den Stand der Haushaltsplanung 2021. r die Jahre 2018 bis 2020 wird der aktuelle Ist-Stand wiedergegeben.

 

Nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der Erfüllung kommunaler Aufgaben im Sportbereich.

 

Zuletzt hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mit dem Runderlass vom 18.09.2013 die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz möglichen Verwendungszwecke für den Einsatz der Sportpauschale dargelegt (Anlage 2).

 

Die Sportpauschale ist zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden im Sportbereich einzusetzen. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz sind die Zuweisungen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten einzusetzen. Mit den Mitteln der Sportpauschale nnen darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten finanziert werden. Die Sportpauschale darf nicht zur Deckung von Personalaufwendungen der Gemeinde eingesetzt werden.

 

Der Erlass gibt folgende Hinweise zur Verwendung:

 

  1. Neu- und Erweiterungsbauten sowie Neuanlagen, Wiederaufbauten und Umbaumaßnahmen von Sportstätten
  2. Modernisierung, raumbildende Ausbauten und Instandsetzungen von Sportstätten
  3. Erwerb, Miete und Leasing von Sportstätten
  4. Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten


 


Anlage/n:

Anlage 1 Nachweis Sportpauschale 2018-2024

Anlage 2 Erlass Sportpauschale
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Nachweis Sportpauschale (44 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erlass Sportpauschale (709 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: