Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Bericht des Gutachters zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Städte Wermelskirchen, Remscheid und Hückeswagen planen die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes „Gleisdreieck“. Der Rat der Stadt hat den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes am 08.10.2018 gefasst (siehe Vorlage 0184/2018) und die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.04.2019 einen Zwischenbericht gegeben (0077/2019).
Das Plangebiet umfasst ca. 35 Hektar, davon ca. 12 Hektar auf Wermelskirchener, ca. 19 Hektar auf Remscheider und ca. 4 Hektar auf Hückeswagener Stadtgebiet. Die Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung haben die drei Städte von dem Gutachterbüro Froelich und Sporbeck aus Bochum eine vertiefende Artenschutzprüfung Stufe II (ASP II) durchführen lassen.
Im Ergebnis ist die Umsetzung des Gewerbegebiets aus Sicht des Artenschutzes möglich. Die notwendigen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Gefährdung von betroffenen Arten werden ebenso wie die kompensatorischen Maßnahmen im Gutachten dargestellt.
Der Gutachter, Herr Volker Bösing, wird in der Sitzung die Ergebnisse der ASP II vorstellen und erläutern.
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