Vorlage - 0266/2021  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
02.12.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Analge 1 - Kalkulation Kanal 2022  
Anlage 2 - Anlagennachweis Plan 2022  
Anlage 3 - 4.Nachtragssatzung ABS  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt  zum 01.01.2022:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,62 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,52 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen

 

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.


Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2022r den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

 

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

 

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

 

A) Gebührenkalkulation 2022

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr um 18.931 € (- 0,5 %) auf 3.834.792 (2021: 3.853.723 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.390.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 47.000 € (2021: 82.352 €) bleibt die Niederschlagswassergebühr von 1,58 je qm bestehen (+/- 0,0 %).

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser sinkt gegenüber dem Vorjahr um 35.276 € (- 0,6 %) auf 5.815.662 (2021: 5.850.938 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 20.000 in Abzug gebracht werden (2021: 23.836 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt identisch im Vergleich zum Vorjahr bei 3,62 pro m³ (+ /- 0,0 %).

 

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt von 2,49 auf 2,52 € pro m³ (+ 1,2 %).

 

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2022 auf 1.620.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 54.000 berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.

 

Die Gebühren 2022 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Überdeckungen der Jahre 2016 2019 sind in den vorhandenen Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt jedoch ein Rest aus Überdeckungen, welche in zukünftigen Kalkulationen bis 2023 Berücksichtigung finden können. Die Ergebnisse 2020 und 2021 sind noch abzuwarten.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 9.650.454 und sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 54.197. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe steigen die Personalkosten um 7.300. Die Sachkosten hingegen verringern sich um 68.900 .

 

  • Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen um rund 75.800 € und die kalkulatorischen Zinsen um rund 10.200 €.

 

  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 78.100. Grund hierfür waren hier insbesondere (temporär) höhere Kosten bei der Unterhaltung von Bauwerken aus dem Vorjahr, welche vom Wupperverband unterhalten werden, die Kosten aber auf die Stadt Wermelskirchen bzw. den Abwasserbetrieb entfallen.

 

  • Die Abwasserabgabe erhöht sich aufgrund von Erfahrungswerten um 13.000 €.

 

  • Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 23.836 (2022: 20.000), für das Niederschlagswasser in Höhe von 82.352 (2022: 47.000) zur Verfügung.

 

 

C) 3. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2022 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2022 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.       

 

 


Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2022

Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis

Anlage 3 - 4. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Analge 1 - Kalkulation Kanal 2022 (136 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagennachweis Plan 2022 (58 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 4.Nachtragssatzung ABS (43 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: