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Beschlussvorschlag:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,62 €
Niederschlagswasser 1,58 €
Durchleitungsgebühr 2,52 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen
c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,
· Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,
· Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
A) Gebührenkalkulation 2022
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr um 18.931 € (- 0,5 %) auf 3.834.792 € (2021: 3.853.723 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.390.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 47.000 € (2021: 82.352 €) bleibt die Niederschlagswassergebühr von 1,58 € je qm bestehen (+/- 0,0 %).
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser sinkt gegenüber dem Vorjahr um 35.276 € (- 0,6 %) auf 5.815.662 € (2021: 5.850.938 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 20.000 € in Abzug gebracht werden (2021: 23.836 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt identisch im Vergleich zum Vorjahr bei 3,62 € pro m³ (+ /- 0,0 %).
Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt von 2,49 € auf 2,52 € pro m³ (+ 1,2 %).
Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2022 auf 1.620.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 54.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.
Die Gebühren 2022 stellen sich wie folgt dar:
Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Überdeckungen der Jahre 2016 – 2019 sind in den vorhandenen Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt jedoch ein Rest aus Überdeckungen, welche in zukünftigen Kalkulationen bis 2023 Berücksichtigung finden können. Die Ergebnisse 2020 und 2021 sind noch abzuwarten.
B) Entwicklung der Ansätze
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 9.650.454 € und sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 54.197 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
C) 3. Nachtragssatzung
Zum 01.01.2022 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2022 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.
Anlagen: Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis Anlage 3 - 4. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
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