Vorlage - 0267/2021  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 4. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
02.12.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2022  
Anlage 2 - 4.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2022:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,31 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     56,52 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.

 

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 


Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2022r den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.

 

 

A) Gebührenkalkulation 2022

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  • Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  • Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2022 ausgeglichen. Der Ausgleich kann durch Veränderung der Gebührentze erreicht werden.

 

Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 1,07 (-9,0 %) auf 11,31 pro m³ (2021: 12,38). Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 4.489 (+5,5 %) auf 85.960 (2021: 81.471 ). Wie 2021 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 8.000 (2021: 9.529 ) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge steigt gegenüber dem Vorjahr von 6.580 m³ auf 7.603 .

 

Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen sinkt ebenfalls für das Jahr 2022 von 64,72 auf 56,52 € (-8,20 / -12,7 %). Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 3.694 (-20,0 %) auf 14.752 (2021: 18.446 €). Hierbei konnte eine Überdeckung aus dem  Vorjahr in Höhe von 188 berücksichtigt werden (Unterdeckung 2021: 2.836). Bei den Kleinkläranlagen wurde in der Kalkulation 2022 eine Schlammmenge von 261 m³ berücksichtigt werden (2021: 285).

 

Die kostendeckenden Gebühren 2022 stellen sich wie folgt dar:

  

 

 

 

Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinkläranlagen ergaben sich in den Jahren 2017 und 2018 Defizite, welche gänzlich in die Kalkulationen der Folgejahre eingestellt wurden bzw. durch Überdeckungen aus Vorjahren ganz oder teilweise ausgeglichen wurden. In den Jahren und 2016 und 2019 wurden Überschüsse erzielt.

 

Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. In den Jahren 2016 2019 wurden Überdeckungen erzielt, die in die Kalkulationen eingestellt wurden bzw. noch eingestellt werden.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2022 (100.712 ) steigen gegenüber der Kalkulation 2021 um 805 (+0,8 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

 

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2021 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Verteilung der Personalkosten und der Verwaltungs- und Sachkosten zwischen den Gebührentatbeständen wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst und steigen in Summe für diese Gebührentatbestände.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senken den Gebührenbedarf insgesamt um 8.188 € (2021: 6.693 €).

 

 

C) 4. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2022 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2022 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.

 

 


Anlage/n:
Anlage 1 - Kalkulation 2022 „kalienabfuhr“

Anlage 2 4. Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2022 (149 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 4.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (184 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: