Vorlage - 0271/2021  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2022  
Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2022  
Anlage 3 - 20 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2022  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2022 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  355,00 € (bisher 238,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  539,00 € (bisher 426,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   411,00 € (bisher 330,00 €)
Notarzt je Einsatz      299,68 € (bisher 209,52 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
 

Ein Exemplar der 20. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
     
  • Notfallrettung und Notfalltransport
     
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) nur durch Steigerungen der Gebühren erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2022 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2022 wie folgt festzulegen:

 

KTW 355,00 €

 

RTW 539,00 €

 

NEF 411,00 €

 

Arzt 299,68 €

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens 2021)

12.669 €

3.690 €

-43.019 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-12.669 €

-3.690 €

43.019 €

 

 

verbleiben aus 2017

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens 2022)

-31.730 €

134.927 €

-15.489 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

0 €

-45.787 €

15.489 €

 

 

verbleiben aus 2018

-31.730 €

89.140 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

29.881 €

-26.992 €

-123.017 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-16.265 €

26.992 €

35.406 €

 

 

verbleiben aus 2019

13.616 €

0 €

-87.611 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens 2024)

-95.502 €

-439.164 €

-165.871 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

0 €

90.000 €

14.511 €

 

 

verbleiben aus 2020

-95.502 €

-349.164 €

-151.360 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-113.617

-260.024

-238.971

 

 

Vortrag in Kalkulation 2021

-13.616

-89.140

30.000

 

 

Vortrag in Kalkulation 2022

50.000 €

120.000 €

70.000 €

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-77.233

-229.164

-138.971

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2021 und 2022 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von -77.233 €, für die beiden RTW in Höhe von -229.164 € und für den NEF in Höhe von -138.971 €.

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 854.846 €.

 

 

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Die Personalkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 12 %. Bei der Personalplanung wurde erstmalig der Personalausfallfaktor (PAF) 5,0 zugrunde gelegt, der gemäß Rettungsdienstbedarfsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises festgelegt wurde. Der bisher berücksichtigte PAF betrug 4,2. Zwar war der Rettungsdienstbedarfsplan bei der Planung 2021 schon beschlossen, mangels Personal konnte aber eine neue Personalbedarfsberechnung noch nicht umgesetzt werden. Die nunmehr lt. Stellenbedarfsberechnung ermittelten Stellen konnten erstmalig zum 01.04.2021 vollständig besetzt werden.

 

Des Weiteren wird in der Planung 2022 erstmalig der lt. Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehene Praxisanleiter zur Begleitung der Ausbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen mit einer 0,3-Stelle berücksichtigt.

 

Die planerische Besetzung der Rettungswagen basiert nach Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplan auf der 50/50-Regelung (Verhältnis Notfallsanitäter/ Rettungssanitäter).

 

  • Der Ansatz für Gebrauchsgegenstände beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und medizinischen Kontrollen der vorhandenen Geräte (wie z.B. EKG, Defibrillator, Perfusoren, Beatmungsgeräte) von ca. 18.600 €. Hinzu kommen Kosten für Verbrauchs- und Ausbildungsmaterial sowie kleinere Ersatzbeschaffung von ca. 15.800 €. r eine QM-Zertifizierung und Software sind erstmalig Kosten i.H.v. 7.700 € veranschlagt. Des Weiteren sind in 2022 einmalig Um- und Nachrüstungskosten (Bluetooth-Steuerung) für CPR und Beatmungsgeräte i.H.v. 6.500 € eingeplant.

 

  • Aufgrund dessen das Kosten für Mietfahrzeuge eingeplant wurden, steigen die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung gegenüber dem Vorjahr um 12 %. Die Beschaffung der Ersatzfahrzeuge dauert an, da derzeit keine Fahrgestelle lieferbar sind. Daher sind ebenfalls nicht planbare Reparaturen aufgrund des Alters der Fahrzeuge mitberücksichtigt.

 

  • Der Ansatz für Aus- und Fortbildung beinhaltet die jährlich vorgeschriebene Ausbildung der Mitarbeitenden im Rettungsdienst i.H.v. 36.000 €, Kosten für die Untersuchungen Führerschein/G26.1/G42 i.H.v. 15.000  sowie Kosten für die Vollausbildung zum/zur Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin i.H.v. 158.000 € (derzeit sind zwei Ausbildungsstellen pro Jahr geplant). Die Kosten wurden anhand des Finanzierungserlass für die Notfallsanitäterausbildung vom 02.06.2021 berechnet. Hinzu kommen kleinere Beträge für weitere Ausbildungen (wie z.B. Praxisanleitung, MPG Beauftragte, Desinfektor, Gruppenführung RettD) i.H.v. 17.000 €. Für eine Zusatzqualifikation zur Verbesserung des Rettungsdienstes sind Ausgaben i.H.v. 15.000 €r ein Traumamanagement geplant.

 

  • Die Erstattung für Notarzteinsätze steigt gegenüber dem Vorjahr und berücksichtigt die Erhöhung der Notarzteinsatzgebühr zum 01.01.2022. Die Gebühren wurden zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den Krankenkassenverbänden verhandelt. Am 30.09.2021 erfolgte die Zustimmung. Die Erhöhung hat keine Auswirkung auf die Gebührenkalkulation.

 

  • Die kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des NEF (aus 2016). Die geplanten Ersatzbeschaffungen des RTW sowie des KTW konnten bisher nicht umgesetzt werden, da derzeit keine Fahrgestelle lieferbar sind. Dies wurde entsprechend bei der Berechnung der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt.

 

  • Die Kosten der Gebäudewirtschaft steigen in Summe minimal um 4 %. Die Reinigungskosten wurden an den Vorjahreswert angepasst.

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2022 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

Summe

 

 

 

 

 

ohne Arzt

 

 

 

 

 

 

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

6.343

2014

1.590

2.915

1.854

1.821

6.359

2015

1.657

2.987

1.892

1.859

6.536

2016

1.814

3.190

2.123

1.896

7.127

2017

1.641

3.197

1.937

1.868

6.775

2018

1.380

3.334

2.013

1.934

6.727

2019

1.443

3.393

1.809

1.731

6.645

2020

1.256

3.226

1.681

1.575

6.163

Plan 2021

1.400

3.400

1.800

1.800

6.600

 

 

 

 

 

 

Plan 2022

1.400

3.400

1.800

1.800

6.600

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2022 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (183.000).

 

 

            


Anlage/n:

 

 Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage 1)

 Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt  Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2022 (223 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2022 (383 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 20 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2022 (190 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift