Vorlage - 0272/2021  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung in der Baulandentwicklung
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, etwaige Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der Baulandentwicklung erst nach vorheriger politischer Beratung (in der Regel Aufstellungsbeschluss r ein Planverfahren) vorzunehmen.


 


Sachverhalt:

 

Die Schaffung von Bauplanungsrecht erfolgt im Zuge eines gesetzlich vorgegebenen und formal strukturierten Verfahrens. Grundlage sind die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB). Das Verfahren beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit, die mindestens während der sogenannten Offenlage und häufig zusätzlich im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhält, die Planungsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, die Offenlage (auch mehrmals) zu wiederholen.

 

Die Öffentlichkeit wird durch Presse und Internet über die Beteiligungsmöglichkeit informiert und erhält eine bestimmte Frist (meist 1 Monat), um die Planungsunterlagen im Rathaus oder online einzusehen und Stellung zu nehmen. Zu diesen Zeitpunkten hat das Planverfahren schon eine gewisse Planungstiefe erlangt, indem z.B. Gutachten oder Fachplanungen bereits vorliegen und in den Plan eingearbeitet worden sind.

 

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Interesses der Öffentlichkeit, schon sehr früh über geplante Entwicklungen informiert zu werden, wird die Verwaltung zukünftig bei Bedarf schon ganz zu Beginn eines Planverfahrens Bürgerinformationsveranstaltungen durchführen. Diese sind nicht Teil der formellen Beteiligungsschritte, sondern erfolgen zusätzlich und sollen insbesondere für die Betroffenen eine größere Transparenz des Verfahrens herstellen.

 

Es ist aber sinnvoll, als ersten Schritt einen Beschluss der zuständigen politischen Gremien herbeizuführen, der den politischen Willen, das Verfahren überhaupt durchzuführen, dokumentiert.

 

Die Verwaltung strebt deshalb in den Fällen, in denen eine Bürgerinformation durchgeführt werden soll, an, diese möglichst zeitnah nach dem politischen Beschluss (in der Regel ist dies der durch den Rat gefasste Aufstellungsbeschluss) durchzuführen.


 



 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: