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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2022 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2021: 2,34 €/ unverändert) davon Restabfall 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €) Papierabfall 0,11 € (2021: 0,16 €/ - 0,05 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2021: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €)
Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022 erreicht. Der Ausgleich kann grundsätzlich unter Beibehaltung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen unter Punkt 3 dieser Vorlage.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis in 2017, welches bis zum Jahr 2021 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 136.824 € im Bereich Restmüll/Biomüll. In die Kalkulation 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 70.000 € eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden. Die übrigen 66.824 € wurden in die Kalkulation 2021 eingestellt.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2017 einen Überschuss von 81.667 €. Davon wurden 34.993 € in die Kalkulation 2019 und 46.674 € in die Kalkulation 2020 eingestellt. Beide Vorträge waren nicht realisierbar.
Das Ergebnis in 2018, welches bis zum Jahr 2022 auszugleichen ist, ergab im Bereich Restmüll/Papier ein Defizit in Höhe von 185.752 €. Davon wurden bereits 70.000 € in die Kalkulation 2021 eingestellt. Das verbleibende Defizit aus 2018 in Höhe von 115.752 € und weitere 22.978 € aus dem Defizit des Jahres 2019 finden in der Kalkulation 2022 Berücksichtigung.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2018 einen Überschuss von 80.739 €. Ein Betrag in Höhe von 192 € konnte nach 2015 verrechnet werden, um ein Defizit auszugleichen. Des Weiteren wurde ein Betrag in Höhe von 3.326 € in die Kalkulation 2020 eingestellt, der aber nicht realisiert werden konnte. Ein weiterer Betrag in Höhe von 40.000 € wurde bereits in der Kalkulation 2021 eingestellt. Der verbleibende Überschuss aus 2018 in Höhe von 37.221 € und weitere 2.909 € aus dem Überschuss des Jahres 2019 finden in der Kalkulation 2022 Berücksichtigung.
Somit bleiben 156.002 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 78.174 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 26.10.2021 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2022 vorgestellt. Es gibt eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um 6,5 %, bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 4,5 %, bei der Grundgebühr des Biomülls um 2,2 % sowie bei der Leistungsgebühr des Biomülls um 0,4 %.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.
2. Kostenentwicklung 2022 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 32.500 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:
a) Abfuhr- und Gefäßkosten
Die Abfuhrkosten verändern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig. Die Kosten wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und Entwicklung in 2021 geprüft und entsprechend angepasst.
Aufgrund des Wegfalls der Mietkaufpreisrate sowie der Kosten für die Transponder, mit denen die Behälter in 2017 versehen wurden, reduzieren sich die Gefäßkosten in 2022 gegenüber dem Vorjahr. Um das Eigentum an den Müllbehältern zu erlangen, wurden die Tonnen 2017 im Rahmen eines Mietkaufvertrages über 5 Jahre erworben. Die Transponder gehen mit Ablauf des Vertrages (Ende 2021) ebenfalls in das Eigentum der Stadt über. Die in der Kalkulation 2022 berücksichtigten Gefäßkosten sind darauf zurückzuführen, dass Ersatzgefäße oder neue zusätzliche Gefäße angeschafft und mit Transpondern ausgestattet werden müssen. Des Weiteren fallen systembedingt Kosten beim Tonnenservice an (z.B. Wechsel der Tonnengröße, An-, Ab- und Ummeldungen).
b) Umlage BAV
Beim Restmüll ergeben sich leichte Reduzierungen bei der geplanten Entsorgungsmenge und beim Sperrmüll steigt die geplante Entsorgungsmenge geringfügig an. Die Entsorgungsmengen beim Biomüll bleiben konstant:
Plan Plan 2022 2021 Sperrmüll 1.200 t 1.150 t Restmüll 4.800 t 4.850 t Biomüll 3.700 t 3.700 t
Insgesamt steigen die Kosten um 94.200 €. Die Kostensteigerung ist auf die neuen Gebührensätze ab 01.01.2022 zurückzuführen.
Der kommunale Wertstoffhof, der durch den BAV betrieben wird, wurde zum 01.01.2020 eröffnet. Die Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 5,67 %.
d) Erstattung DSD
Die Erstattungen DSD (Duales System Deutschland) steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd. 80.000 €. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden erstmalig mit den privaten Systembetreibern Abstimmungsvereinbarungen nach § 22 Abs. 4 VerpackG (Verpackungsgesetz) geschlossen. Für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiererfassung/-verwertung wird ein Benutzungsentgelt erhoben.
e) Gebühren Sperrmüllabfuhr
Die Gebührenerlöse für die Abholung von Sperrmüll am Grundstück (Sperrmüllgebühr) wurden auf Basis der Vorjahresergebnisse und Entwicklung in 2021 geprüft und verringern sich gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren fällt die Erhebung von dem derzeitigen Entgelt für die Anlieferung von Sperrmüll am Wertstoffhof zum 01.01.2022 weg. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 14.09.2021 (Vorlagen-Nr. 0180/2021) wurde die Abschaffung der Entgeltzahlung einvernehmlich beschlossen.
3. Gebührensätze 2022
Die Gebührensätze zum 01.01.2022 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) bleiben somit gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Gebührenanteil für den Bioabfall ist zum Vorjahr unverändert. Der Restabfall erhöht sich um 0,05 € je Liter, während der Gebührenanteil für das Papier um 0,05 € sinkt.
Die Senkung beim Papier ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiererfassung/-verwertung von den privaten Systembetreibern ein Benutzungsentgelt im Rahmen einer Vereinbarung erhoben werden kann.
Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 34.000 €. Hier wirkt sich zum einen die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren und zum anderen die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.
Diese Verschiebung hat für den normalen Haushalt in Wermelskirchen keine Auswirkungen, da jeder Haushalt über Restabfall- und Papierbehälter verfügen muss.
Im Gegensatz dazu haben Gewerbebetriebe die Möglichkeit der Befreiung von der Papiertonne, so dass nur der Restabfallbehälter veranlagt wird. In diesem Falle kann die Erhöhung beim Gebührenanteil Restabfall nicht durch die Senkung beim Papier kompensiert werden.
Insofern erhöht sich die Restabfallgebühr um 0,05 € je Liter, so dass eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)- 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
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