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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans "Hoffnung/Vorderhufe" gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Plangebietsabgrenzung ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage 2) zu entnehmen.
Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss
Anlass der Planung Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets südlich der Innenstadt im Bereich "Hoffnung/Vorderhufe" zu schaffen (Anlage 1: Lage im Stadtgebiet). Im Rahmen des städtischen Baulandmanagements hat die Entwicklung dieses Wohnbaulandprojekts eine hohe Priorität.
Baulandmanagement und Scoping-Termin zur Entwicklungsfläche Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung vom 08.06.2020 den Sachstand des Baulandmanagements und des Scoping-Termins mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis zu mehreren städtischen Reserve- und Potenzialflächen einschließlich der Entwicklungsfläche "Hoffnung/Vorderhufe" zur Kenntnis genommen. Von Seiten der Kreisbehörden wird die Entwicklung dieser Fläche als grundsätzlich lösbar angesehen; hierbei solle u. a. maximal eine einzeilige Bebauung nördlich des vorhandenen Weges vorgesehen, die Funktion des Bereichs als Kaltluftentstehungsgebiet berücksichtigt und ein umfassendes Versickerungskonzept erarbeitet werden. Diesen Forderungen entsprechend wurde der Geltungsbereich festgelegt (Anlage 2: Geltungsbereich der 54. Änderung des FNP "Hoffnung/Vorderhufe":).
Anpassung an die Ziele der Landesplanung Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt die Fläche derzeit als "Allgemeinen Siedlungsbereich" (ASB) dar; die südlich angrenzenden, bebauten Flächen sind als "Allge-meine Freiraum- und Agrarbereiche" ausgewiesen. Im Entwurf der Neuaufstellung des Regi-onalplans (2020) wird die gesamte Fläche im Bereich Vorderhufe als ASB abgebildet. Die Anfrage gemäß Landesplanungsgesetz, ob die Planung zur beabsichtigten 54. Änderung des FNP den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist, liegt der Bezirksregierung Köln vor. Mit einer Stellungnahme wird im Dezember 2021 gerechnet.
Darstellungen des Flächennutzungsplans Im wirksamen Flächennutzungsplan (1992) ist das Plangebiet derzeit als "landwirtschaftliche Fläche" (genutzt als Weideland) dargestellt und soll künftig vornehmlich Wohnzwecken sowie der Errichtung einer Kindertagesstätte dienen, so dass die Umwandlung in "Wohnbaufläche" angestrebt wird. Ein kleiner (ca. 50m x 25m), als landwirtschaftliche Fläche dargestellter - faktisch jedoch gemischtgenutzter - Bereich im nordwestlichen Teil der alten Hofschaft Vorderhufe soll angepasst und künftig in Mischbaufläche geändert werden.
Schutzausweisungen und verbindliche Bauleitplanung Das Plangebiet befindet sich im "Landschaftsplan Wermelskirchen", liegt überwiegend außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und ist nur teilweise (im nördlichen Bereich) mit Schutzausweisungen belegt. Der kleine, oben erwähnte Teilbereich, liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Das gesamte Plangebiet befindet sich außerhalb des Einzugsgebiets einer Trinkwassertalsperre.
Eine Teilfläche des Plangebiets wird von dem alten Textbebauungsplan Nr. 30 "Bauhof Hoffnung" (1983) erfasst. Dieser entspricht in seiner städtebaulichen Zielsetzung nicht mehr den Entwicklungszielen der Stadt, worauf bereits 1990 bei der Aufstellung des FNP mit angepasster Darstellung reagiert wurde.
Mit der Einleitung des in Rede stehenden Verfahrens zur 54. FNP-Änderung soll gleichzeitig auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden (§ 8 Absatz 3 BauGB, Parallelverfahren; vgl. Vorlage 0277/2021 zur Aufstellung des B´Plans Nr. 93 "Wohnwiese Hoffnung/Vorderhufe"). Anlage/n: Anlage 1 Lage im Stadtgebiet Anlage 2 Geltungsbereich der 54. Änderung des FNP "Hoffnung/Vorderhufe"
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