Vorlage - 0277/2021  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 93 "Wohnwiese Hoffnung/Vorderhufe"
A) Aufstellungsbeschluss
B) Kenntnisnahme weiteres Vorgehen - Bürgerinformation
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Lage im Stadtgebiet  
Anlage_2_Geltungsbereich_BPlan_93_g  

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 „Wohnwiese Hoffnung/ Vorderhufe" gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Plangebietsabgrenzung ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage 2) zu entnehmen.


 


Sachverhalt:

 

A)   Aufstellungsbeschluss

 

Ziel der Bauleitplanung im Bereich Hoffnung/Vorderhufe

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietsdlich der Innenstadt im Bereich „Hoffnung/ Vorderhufe“ zu schaffen (Anlage 1: Lage im Stadtgebiet). Im Rahmen des städtischen Baulandmanagements hat die Entwicklung dieses Wohnbaulandprojekts eine hohe Priorität.

Das Bebauungsplangebiet umfasst ca. 9,5 ha (einschließlich Ausgleichsflächen von ca. 3,7 ha) und wird derzeit als Weideland genutzt (Anlage 2: Geltungsbereich des B´Plans Nr. 93 „Wohnwiese Hoffnung/Vorderhufe“). Für das Planungsziel soll parallel zu dieser Aufstellung des Bebauungsplans (B´Plan) die 54. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Hoffnung/Vorderhufe“ eingeleitet werden (§ 8 Absatz 3 Baugesetzbuch, BauGB, Parallelverfahren; siehe auch Vorlage 0276/2021), so dass die Fläche in absehbarer Zeit für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen soll. Erste städtebauliche Vorüberlegungen gehen von ca. 150 bis 170 neuen Wohneinheiten aus, die sich anteilig auf die Typologien Einzel- und Doppelhäuser sowie Reihen- und Mehrfamilienhäuser verteilen.

 

Baulandmanagement und Scoping-Termin

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung vom 08.06.2020 den Sachstand des Baulandmanagements und des Scoping-Termins mit den Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu mehreren städtischen Reserve- und Potenzialflächen einschließlich der Entwicklungsfläche „Hoffnung/Vorderhufe“ zur Kenntnis genommen.

Von Seiten der Kreisbehörden wird die Entwicklung dieser Fläche als grundsätzlich lösbar angesehen; hierbei solle u. a. maximal eine einzeilige Bebauung nördlich des vorhandenen Weges vorgesehen, die Funktion des Bereichs als Kaltluftentstehungsgebiet berücksichtigt und ein umfassendes Versickerungskonzept erarbeitet werden.

 

Darstellungen des Flächennutzungsplans

Im wirksamen Flächennutzungsplan (1992) soll die aktuelle Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ (genutzt als Weideland) überwiegend in „Wohnbaufläche“ geändert werden;  ein kleiner Bereich im Südwesten des Gebiets auch in Mischbaufläche. Das Plangebiet soll künftig vornehmlich Wohnzwecken sowie der Errichtung einer Kindertagesstätte dienen.

 

Schutzausweisungen und verbindliche Bauleitplanung

Das Plangebiet befindet sich im „Landschaftsplan Wermelskirchen“, liegt größtenteils außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und ist nur teilweise (im nördlichen Bereich) mit Schutzausweisungen belegt. Das gesamte Plangebiet liegt außerhalb des Einzugsgebiets einer Trinkwassertalsperre.

Der Geltungsbereich des B´Plans wird im Norden größer gefasst, als der des FNP (vgl. Anlage 2 der Vorlage 0276/2021: Geltungsbereich der 54. Änderung des FNP „Hoffnung/Vorderhufe“). rdlich der oben beschrieben einzeiligen Bebauung schließt der Geltungsbereich sogenannte Ausgleichsflächen mit ein, die sich zum Teil bis an den Waldrand erstrecken. Diese Flächen sind für ökologischen Maßnahmen vorgesehen, mit denen die - mit der geplanten Bebauung und Versiegelung einhergehenden - Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren sind.

Eine Teilfläche des Plangebiets wird von dem alten Textbebauungsplan Nr. 30 „Bauhof Hoffnung“ (1983) erfasst. Dieser entspricht in seiner städtebaulichen Zielsetzung nicht mehr den Entwicklungszielen der Stadt, worauf bereits 1990 bei der Aufstellung des FNP mit angepasster Darstellung reagiert wurde.

 

B)   Kenntnisnahme weiteres Vorgehen

 

Informationr Bürgerinnen und Bürger

Nachdem der Rat der Stadt die Beschlüsse zur Einleitung der vorgenannten Bauleitplanverfahren gefasst hat, ist für den Beginn des Jahres 2022 eine Bürgerinformation vorgesehen, die - unter der Federführung der Stadt - von einem Fachbüro moderiert werden soll. Im Rahmen dieser Information sollen der Öffentlichkeit die Potentiale der Wohnbauentwicklung in Wermelskirchen erläutert und erste Vorentwurfsüberlegungen zum Plangebiet vorgestellt werden.

 

Weiterführend sind Fragestellungen zu zentralen Themen zu klären. Dazu zählen:  verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung, Freiraum, Baufelder, Städtebau, soziale Infrastruktur, (Nah-)Versorgung, ökologische Anforderungen, Klimaschutz/-anpassung, städtebauliche Integration u. v. m..

 

 

Vorgezogene Untersuchungen zu Artenschutz und Entwässerung im Plangebiet

Den Themenbereichen Artenschutz und Entwässerung des Gebietes kommt eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Ziel, möglichst frühzeitig fundierte Erkenntnisse zu den Risiken und Chancen der Regenwasserbeseitigung und der artenschutzrechtlichen Situation zu erhalten, sind hierzu vorab gutachterliche Leistungen notwendig.

 

Zur Gewinnung der erforderlichen Daten werden Geologinnen und Geologen noch in diesem Jahr auf dem Gelände des Plangebiets mehrere Baggerschürfe in einer Tiefe von bis zu 3 m graben, Versickerungsversuche veranlassen und Proben entnehmen zur Einstufung des natürlich gelagerten Bodens. Des Weiteren werden Biologinnen und Biologen faunistische Bestandsaufnahmen und Beobachtungen im Rahmen von Begehungen durchführen.


 


Anlage/n:

Anlage 1 Lage im Stadtgebiet

Anlage 2 Geltungsbereich des B´Plans Nr. 93 „Wohnwiese Hoffnung/Vorderhufe“
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage_1_Lage im Stadtgebiet (179 KB)      
Anlage 1 2 Anlage_2_Geltungsbereich_BPlan_93_g (550 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

090101

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 240.000   EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: