Beschlussvorschlag: Der Ausschuss ist der Auffassung, den Antrag der FDP-Fraktion wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht weiterzuverfolgen. Sachverhalt: In dem der Beschlussvorlage beigefügten Antrag der FDP-Fraktion vom 04.05.2004 wird beantragt, mit privaten Hausbesitzern oder Firmen Rechte auf Anmietung von Unterkünften für Asylbewerber zu vereinbaren, die jedoch Mietzahlungen erst ab Belegung beinhalten. Der Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2004 – TOP 22 – eingebracht und zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen. Am 19.05.2004 erfolgte eine Aussprache über den Antrag im Arbeitskreis Aussiedler/Asylbewerber – TOP 2 –. Nach einer seinerzeitigen ersten Einschätzung von Arbeitskreismitgliedern und Verwaltung dürfte der Umsetzung des Antrages kein Erfolg beschieden sein, da bei einer wirklich gelingenden Realisierung des Vorhabens Vermieter Anspruch auf Mietzahlungen auch für Zeiten erheben werden, in denen Wohnraum als vorzuhaltende Unterbringungsreserven angemietet sind, aber noch leer stehen. Denkbares soziales Engagement auf Vermieter-Seite im Sinne des FDP-Antrages dürfte vermutlich die Ausnahme sein. Aus diesen Gründen ist nach Auffassung der Verwaltung von einer Weiterverfolgung des Antrages abzusehen, da andererseits im Falle einer tatsächlichen Anmietung von Wohnraum im Falle der Nichtbelegung entstehende Finanzaufwendungen nicht zu rechtfertigen sind.
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