Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 bei den Wochenmärkten i.H.v. 7.011 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 11.878 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2022 für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
Das Ergebnis aus 2018 weist ein verbliebenes Defizit von 7.011 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2022 auszugleichen wäre. Die Defizite aus 2019 und 2020 sind spätestens 2023 und 2024 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kosten beim Personalaufwand aufgrund personeller Veränderungen. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 7.011 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.
Jahrmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" könnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
Das Ergebnis aus 2018 weist ein verbliebenes Defizit von 11.878 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2022 auszugleichen wäre. Das Ergebnis aus 2019 ist ausgeglichen.
In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kosten beim Personalaufwand aufgrund personeller Veränderungen. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.
Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 11.878 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.
Zusammenfassung:
Auf die bis 2022 auszugleichenden Defizite für die kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ in Höhe von 7.011 € und „Jahrmärkte“ in Höhe von 11.878 € sollte verzichtet werden. Die Berücksichtigung der Fehlbeträge in den Kalkulationen 2022 hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.
In Anbetracht des derzeit laufenden Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Marktbeschicker darstellt, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar.
Unter Berücksichtigung der geplanten Fertigstellung im Dezember 2022 ist eine genauere Überprüfung in der Kalkulation 2023 vorgesehen.
Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)
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