Vorlage - 0281/2021  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2022  
Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2022  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 bei den Wochenmärkten i.H.v. 7.011 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 11.878 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.  


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2022 r die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz r das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:

 

  • Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  • Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

Gesamt     

 

 

    Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)

-15.571 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2017

-15.571 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-17.978 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

10.967 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-7.011 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2018

-7.011 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-17.688 €

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.096 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

-5.592 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2019

-5.592 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

-16.745

    Verzicht auf das Defizit 2016 in Kalkulation 2020

13.986

    Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens in 2024)

-2.759

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

-2.759

 

 

    Zwischensumme

-30.933

    Verzicht auf das Defizit 2017 in Kalkulation 2021

15.571

    Verzicht auf das Defizit 2018 in Kalkulation 2022

7.011

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-8.351

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.967 € am 04.12.2017,
  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.096 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 13.986 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 15.571 € am 14.12.2020.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Das Ergebnis aus 2018 weist ein verbliebenes Defizit von 7.011 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2022 auszugleichen wäre. Die Defizite aus 2019 und 2020 sind spätestens 2023 und 2024 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kosten beim Personalaufwand aufgrund personeller Veränderungen. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 7.011 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" nnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

 

 

    Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)

-19.419 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2017

-19.419 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-23.284 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

9.406 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-13.878 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

2.000

    verbleiben aus 2018

-11.878 €

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-10.334

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.334 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

2.000

    Verrechnung mit Ergebnissen

-2.000

    verbleiben aus 2019

0

 

 

 

 

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

0

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

0 €

 

 

 

 

    Zwischensumme

-31.297

    Verzicht auf das Defizit 2017 in Kalkulation 2021

19.419

    Verzicht auf das Defizit 2018 in Kalkulation 2022

11.878

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

0

 

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v. 9.406 € am 04.12.2017,
  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.334 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.197 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 19.419 € am 14.12.2020.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Das Ergebnis aus 2018 weist ein verbliebenes Defizit von 11.878 aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2022 auszugleichen wäre. Das Ergebnis aus 2019 ist ausgeglichen.

 

In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind. 

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2022 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kosten beim Personalaufwand aufgrund personeller Veränderungen. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.

 

Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 11.878 sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.

 

 

Zusammenfassung:

 

Auf die bis 2022 auszugleichenden Defizite für die kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenrkte in Höhe von 7.011 undJahrmärkte“ in Höhe von 11.878 sollte verzichtet werden. Die Berücksichtigung der Fehlbeträge in den Kalkulationen 2022tte eine Gebührenerhöhung zur Folge.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.

 


 

In Anbetracht des derzeit laufenden Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Marktbeschicker darstellt, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar.

 

Unter Berücksichtigung der geplanten Fertigstellung im Dezember 2022 ist eine genauere Überprüfung in der Kalkulation 2023 vorgesehen.

 

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2022 (200 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2022 (203 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift