Vorlage - 0283/2021  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation 2022 Friedhöfe  
Anlage 2 Anlagenachweis_PLAN 2022_Friedhöfe  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 (34.287 bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022r die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen” (Kostenträger 130401) vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:

 

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022, außer für die Trauerhallen, ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.

 

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

Trauer-/

Leichenhallen

Ergebnis 2017

Ausgleich spätestens in 2021

-15.487

9.269

-44.898 €

Verrechnung mit Ergebnissen

15.487

-9.269

0 €

verbleiben aus 2017

0

0

-44.898 €

 

 

 

 

Ergebnis 2018

Ausgleich spätestens in 2022

-16.818 €

15.548 €

-34.287 €

Verrechnung mit Ergebnissen

15.723 €

-15.548 €

0 €

verbleiben aus 2018

-1.095

0

-34.287 €

 

 

 

 

Ergebnis 2019

Ausgleich spätestens in 2023

-61.650 €

-23.085 €

-64.724

Verrechnung mit Ergebnissen

59.702 €

5.486 €

0 €

verbleiben aus 2019

-1.948

-17.599

-64.724 €

 

 

 

 

Ergebnis 2020

375

-33.535

-63.068

Ausgleich bis spätestens in 2024

 

 

 

Verrechnung mit Ergebnissen

 

10.532 €

0 €

verbleiben aus 2020

375

-23.003 €

-63.068 €

 

 

 

 

Zwischensumme

-2.668

-40.602

-206.977€

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2021

1.095

 

0 €

Verzicht in Kalkulation 2021

0 €

0 €

44.898 €

Vortrag in Kalkulation 2022

1.948

0

0 €

Verzicht in Kalkulation 2022

 

0

34.287 €

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

375

-40.602

127.792 €

 

Beim Graberwerb wurde die verbliebene Unterdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 1.948  in die Kalkulation 2022 eingestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2018 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 34.287 zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde sonst zu einer Gebührensteigerung führen, die den Nachfragerückgang weiter extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Der Gebührenbedarf 2022 steigt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 16.000 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2021 bei folgenden Kosten und Erlösen:

 

  • Die Personalkosten konnten auf Vorjahresniveau gehalten werden.

 

  • Die Kosten für Friedhofsunterhaltung steigen um 20.000 € gegenüber dem Vorjahr 2021. Preissteigerungen der intensiven Grünflächenpflege erhöhen die Kosten der Friedhofsunterhaltung. Grund dafür ist ein erhöhtes Ausschreibungsergebnis. Die Baumkontrollen wurden extern vergeben, da das eigene Personal hierfür zeitlich nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Die Trockenheit der vergangenen Jahre hinterlässt ihre Spuren auf den Baumbestand. Hierdurch sind umfangreiche Baumpflegemaßnahmen durchzuführen, die nicht mehr nur mit eigenem Personal durchgeführt werden können.

 

  • Der Ansatz für Fahrzeugunterhaltung (incl. Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung) konnte um rd. 1.200 € reduziert werden. 

 

  • Die Kosten für die Gebäudewirtschaft sinken um rd. 4.000 € gegenüber dem Vorjahr.

 

  • Die kalkulatorischen Kosten steigen bedingt durch Neuinvestitionen (z.B. Bokimobil, Erneuerung Friedhofswege, Containerstellptze, Grabfeld „Natur-Ruh-Areal“) um rd. 6.000 € gegenüber dem Vorjahr.

 

  • Die Position Innere Verrechnungr den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen. Die parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe stellen einen erheblichen Erholungswert für die Bevölkerung dar. Der Aufwand für die anteilige Unterhaltung/Pflege der öffentlichen Grün- und Parkflächen errechnet sich mit 15 % an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen. Die entsprechenden Kosten sind vom Gebührenbedarf „Graberwerb“ abzuziehen, da sie vom Kostenträger 130101 „Öffentliches Grün“ im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung erstattet werden.

 

 

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2017

2018

2019

2020

Erdbestattungen

134 (37%)

117 (31%)

  97 (27%)

108 (27%)

Urnen

233 (63%)

263 (69%)

258 (73%)

288 (73%)

Gesamt

367

380

355

396

 

Im Rahmen der Kalkulation 2022 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.

 

 

4.      Gebührenentwicklung

 

Die Gebühren für den Graberwerb bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2021 ebenfalls unverändert.

 

Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Trauer- und Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde.

 


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2022 (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kalkulation 2022 Friedhöfe (117 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Anlagenachweis_PLAN 2022_Friedhöfe (415 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: