Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 (34.287 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen” (Kostenträger 130401) vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen.
Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:
· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022, außer für die Trauerhallen, ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Beim Graberwerb wurde die verbliebene Unterdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 1.948 € in die Kalkulation 2022 eingestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2018 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 34.287 € zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde sonst zu einer Gebührensteigerung führen, die den Nachfragerückgang weiter extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2021 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Der Gebührenbedarf 2022 steigt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 16.000 €.
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2021 bei folgenden Kosten und Erlösen:
Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Im Rahmen der Kalkulation 2022 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.
4. Gebührenentwicklung
Die Gebühren für den Graberwerb bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.
Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2021 ebenfalls unverändert.
Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Trauer- und Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde. Anlage/n:
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