Vorlage - 0285/2021  

 
 
Betreff: Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit; hier: Neuberufung der Mitglieder für die 14. Amtszeit ab dem 01.07.2022
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt dem gemeinsamen Vorschlag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu, Herrn Kreisdirektor Dr. Erik Werdel als Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbachr die 14. Amtsperiode ab dem 01.07.2022 zu benennen.


Sachverhalt:

 

Die 13. Amtszeit für die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturenr Arbeit endet am 30.06.2022. Die Bezirksregierung Köln hat den Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis nunmehr aufgefordert, einen mit den Städten und Gemeinden abgestimmtem Vorschlag zur Neuberufung zu unterbreiten.

 

Die Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach erfolgt durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Für die 14. Amtszeit hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder einheitlich auf vier je Gruppe (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, öffentliche Körperschaften) festgesetzt. Die Vorschläge der öffentlichen Körperschaften sind jeweils von den Bezirksregie-rungen zu bündeln und der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.

 

Die Bezirksregierung Köln hat hier von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Vertreter des Hauses geltend zu machen. Somit reduziert sich die Zahl der Vertreter aus dem kommunalen Bereich auf drei. Mit den zum Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände

 

Stadt Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis

 

wurde seinerzeit vereinbart, eine paritische Aufteilung vorzunehmen. Demzufolge können die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Mitglied für die Neuberufung vor-schlagen. Das Verfahren für die Benennung der Stellvertreter wird nach Angaben der Bezirksregierung gesondert geregelt.

 

In der laufenden Amtsperiode wurde Herr Kreisdirektor Dr. Werdel in den Verwaltungsausschuss berufen. Für die kommende Amtszeit wird Herr Dr. Werdel für eine Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Die Zustimmung des Rates der Stadt zu dem vorstehenden Vorschlag wird hiermit empfohlen.