Vorlage - 0293/2021  

 
 
Betreff: 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Eifgen"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.02.2022 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Geltungsbereich  
Anlage_2_Gegenueberstellung_Bestand_und_Planung  
Anlage_3_Planzeichnung_FNP-Aenderung_58  
Anlage_4_Begruendung_zur_FNP-Aenderung_58  
Anlage_5_Umweltbericht_zur_FNP-Aenderung_58  

Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Eifgen“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

b)

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit den vorliegenden Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


 


Sachverhalt:

 

 

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf den Sachverhalt zum in gleicher Sitzung zu beratenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 „Eifgen“ verwiesen (Vorlage 0289/2021).

 

 

 

Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 95 „Eifgen“ aus dem Flächennutzungsplan

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Dies gilt auch für den geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 „Eifgen“. Der aktuelle FNP stellt diejenigen Bereiche im Eifgen, in denen künftig Büronutzungen zugelassen werden sollen, noch als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“ dar.

 

Diese Flächen sollen sowohl im Bebauungsplan als auch im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Forschungs- und Entwicklungszentrum festgesetzt bzw. dargestellt werden. Durch textliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird dieses Sondergebiet ‚Forschungs- und Entwicklungszentrumher bestimmt.

 

Eine Entwicklung des Bebauungsplans aus der vorbereitenden Bauleitplanung kann somit durch die 58. FNP-Änderung gewährleistet werden.

 

 

 

Aufstellungsbeschluss

 

Um das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, erfolgt in der Regel ein Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt. Der geplante Geltungsbereich ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Mit den bislang erstellten Unterlagen (Anlagen 1 - 5) kann die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren beteiligt werden. Diese Beteiligung soll gemeinsam mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 „Eifgen“ erfolgen.

 

Auf Grund der pandemischen Lage ist angedacht, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in analoger Anwendung des § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Ergänzend werden die Unterlagenhrend der Öffnungszeiten im Bürgerzentrum ausgelegt. Diese können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (max. zwei Personen gleichzeitig) eingesehen werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet parallel statt.

 

 

Weiteres Vorgehen / Zeitschiene

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll voraussichtlich im Februar / März 2022 erfolgen. Parallel dazu kann die landesplanerische Abstimmung nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlaG) mit der Bezirksregierung vorgenommen werden.

 

Ebenfalls noch im ersten Quartal soll mit den Untersuchungen im Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP) Stufe II begonnen werden. Stufe I der ASP wurde bereits im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung der Hüpp-Anlage durchgeführt.

Untersuchungen im Rhamen von Artenschutzprüfungen werden in der Regel über eine Vegetationsperiode hinweg vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 
 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich der 58. FNP-Änderung

Anlage 2 Gegenüberstellung Bestand und Planung

Anlage 3 Planzeichnung 58. FNP-Änderung *)

Anlage 4 Begründung zur 58. FNP-Änderung *)

Anlage 5 Umweltbericht zur 58. FNP-Änderung *)

 

         *)  nur als digitale Anlage
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Geltungsbereich (273 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Gegenueberstellung_Bestand_und_Planung (651 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_Planzeichnung_FNP-Aenderung_58 (1027 KB)      
Anlage 5 4 Anlage_4_Begruendung_zur_FNP-Aenderung_58 (1652 KB)      
Anlage 4 5 Anlage_5_Umweltbericht_zur_FNP-Aenderung_58 (833 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: