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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Aufstellung des Regionalplans zur Kenntnis. Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss des Regionalrats zum neuen Regionalplan
Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen mit E-Mail vom 13.12.2021 darüber informiert, dass der Regionalrat in seiner Sitzung am 10.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den neuen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln gefasst hat. In der vorgenannten Mail ( siehe Anlage 01) sind Links aufgeführt, über welche die Planunterlagen zum Beschluss des Regionalrats heruntergeladen werden können:
- Unterlagen zur Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021:
https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTmGXZ3CvCPL7SEsAvbWscM
- Planunterlage zum Entwurf des Regionalplans (Stand November 2021):
https://url.nrw/rplankoeln_2021
- Voraussichtliche Änderungen am Regionalplanentwurf bis zur formellen Beteiligung:
https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWZIRo68B44RtJRbOAgWE1UT-t8RbwwlwhMUyEKFDHwr/Anlage_3_Synopse_Aenderungsantraege.pdf
Bei diesen - sehr umfangreichen - Unterlagen handelt es sich noch nicht um diejenigen, mit denen die Öffentlichkeit und die Kommunen beteiligt werden. Sie sind jedoch gut geeignet, um sich einen Eindruck von den Planungsüberlegungen zu verschaffen. Es sind nur noch marginale Änderungen zu erwarten (siehe oben, dritter Link).
Beteiligung der Kommunen
Die Beteiligung der Kommunen soll laut Mail der Bezirksregierung in Form einer öffentlichen Auslegung vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 erfolgen. Die Bezirksregierung stellt die zugehörigen Unterlagen zu gegebener Zeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung. In der Ausschusssitzung, die am Tage des Beginns der öffentlichen Auslegung stattfindet, wird die Verwaltung über den genauen Ort der Download-Möglichkeiten informieren.
Änderung der zeichnerischen Festlegungen im Stadtgebiet Wermelskirchen
Im Rahmen des informellen Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung Köln und der Stadt Wermelskirchen stattgefunden, z.T. in politischer Begleitung (Auftakt-/ Kommunalgespräch im November 2016). In diesen Gesprächen wurden seitens der Stadt Wermelskirchen zahlreiche Änderungen / Ergänzungen vorgeschlagen. Die bisherigen Anregungen der Stadt Wermelskirchen finden sich durchweg im vorliegenden Regionalplanentwurf wieder.
Da die Planzeichnungen des Regionalplanentwurfs sehr groß sind, ist dieser Vorlage zum einfacheren Handling ein Planausschnitt beigefügt, der nur das Gebiet der Stadt Wermelskirchen umfasst ( Anlage 02), sowie eine zugehörige Legende ( Anlage 03).
Bereiche, in denen im Regionalplan wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, werden in den Anlagen 04 bis 09 ersichtlich; hier sind jeweils die aktuelle und die geplante Regionaldarstellung gegenübergestellt.
Der Bereich Sellscheid / Bremsenfeld wird im Regionalplanentwurf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt (aktuell Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich).
Das künftige Gewerbegebiet Büschhausen / Hünger wird statt als ASB nun überwiegend als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt.
Gleiches gilt für den überwiegend gewerblich genutzten Bereich Ostringhausen / Viktoriastraße / Biberweg.
Die östlich an die Ortslage Lüffringhausen angrenzende Fläche, die ursprünglich für die Gewinnung von Bodenschätzen vorgesehen war (Tonabbau / Zippa-Klinker), wird im Regionalplanentwurf als ASB festgelegt (aktuell Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Zweckbindung ‚Ablagerung‘).
Die Darstellung des GIB wurde Richtung Norden erweitert, sodass sie jetzt auch die gewerblich genutzten Bereiche zwischen K3 und B 51 umfasst.
Neu als GIB festgelegt wird die Fläche des geplanten Gewerbegebiets ‚Gleisdreieck‘. Dieses GIB wird durch ein entsprechendes Symbol als interkommunales GIB gekennzeichnet.
Auffällig in diesem Bereich ist vor allem die z.T. erhebliche Rücknahme von ASB-Flächen. Diese liegt darin begründet, dass im aktuellen Regionalplan die Grenze zwischen Siedlungsbereichen und dem Freiraum nur sehr grob gezogen wurde. Dabei wurden häufig Bachtäler und ihre Siefen dem Siedlungsbereich zugeordnet. Diese Flächen wurden von der Bezirksregierung bei der Bedarfsermittlung neuer Bauflächen bislang als Reservefläche gegenübergestellt, obwohl sie für die Stadt baulich gar nicht entwicklungsfähig waren.
Im Regionalplanentwurf werden die Allgemeinen Siedlungsbereiche nun weitgehend auf diejenigen Flächen beschränkt, die grundsätzlich entwicklungsfähig sind; Siefen mit Bachläufen und z.T. bewaldeten Hängen werden dagegen als Freiraum- oder Waldbereiche festgelegt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Fläche zwischen Braunsberg, Eckringhausen und Vorderhufe.
Eine klare Vorgabe im Regionalplan bleibt die Vermeidung von Zersiedelungen. In der textlichen Festsetzung 3.1.1 / Z.2 heißt es u.a.: „Außerhalb der Siedlungsbereiche sind bandartige Siedlungsentwicklungen entlang von Verkehrswegen auszuschließen“.
Die Bezirksregierung hat bereits in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Zusammenwachsen der Siedlungsbereiche Hilgen und Tente / Unterstraße entlang der B 51 landesplanerisch unerwünscht ist. Entsprechend endete der bisherige Allgemeine Siedlungsbereich in Höhe Lehner Weg.
Im Regionalplanentwurf hat die Bezirksregierung nun die Anregungen der Stadt Wermelskirchen aufgenommen und den ASB um die Bereiche Unterstraße und Löh / Neu-Löh ergänzt. Außerdem erfolgte eine Erweiterung der Allgemeine Siedlungsbereich Hilgen bis nach Wermelskirchen Neuenhaus.
Im Bereich Dabringhausen wurde im Zusammenhang mit der Planung des neuen EDEKA-Marktes in den Jahren 2018 bis 2020 die 31. Änderung des aktuellen Regionalplans durchgeführt (in Anlage 08 in der linken Abbildung noch nicht berücksichtigt!).
Diese Änderung entspricht weitgehend den Darstellungen des vorliegenden Regionalplanentwurfs. Wesentlicher Unterschied ist die Erweiterung des ASB südlich des Asterwegs im Regionalplanentwurf.
Auf Grund des relativ geringen Siedlungsansatzes (ca. 1.300 Einwohner/innen) und fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Festsetzungen / Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung Große Dhünntalsperre hatte die Bezirksregierung vorgeschlagen, Dhünn künftig nicht mehr als Allgemeinen Siedlungsbereich festzulegen.
Auf Wunsch der Stadt bleibt die ASB-Darstellung jedoch erhalten. Eine kleine Fläche zwischen Wickhausen und Neuenweg entfällt, dafür wird der ASB bis zur L 101 erweitert.
Insgesamt betrachtet sind die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanentwurfs konkreter als die des aktuellen Regionalplans. Die Siedlungsbereiche wie auch die Grenzen von Naturschutzgebieten werden akkurater dargestellt, wobei weiterhin der Maßstab des Planwerks (1:50.000) zu berücksichtigt ist.
Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen
Von den zwanzig in der StuV-Sitzung am 20.09.2021 vorgestellten potenziellen Entwicklungsbereichen (Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen) liegen künftig achtzehn im Allgemeinen Siedlungsbereich; eine Fläche grenzt unmittelbar an einen ASB an. Für das einzige Gebiet, das komplett außerhalb eines ASB liegt (Wickhausen; ehem. Geranienmarkt) existiert bereits eine positive landesplanerische Stellungnahme. Mit der ASB-Erweiterung südlich des Asterwegs steht im Regionalplanentwurf zudem eine weitere potenzielle Entwicklungsfläche zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der vorherigen Ausführungen ist davon auszugehen, dass die Regional- und Landesplanung der Stadt Wermelskirchen mit dem neuen Regionalplan hinreichenden Entwicklungsspielraum für die nächsten 10 bis 15 Jahre einräumen wird.
Wie geht es weiter?
Die Verwaltung wird den Ausschussmitgliedern in der StuV-Sitzung am 07.02.2022 einen Überblick über den Stand des Regionalplanverfahrens geben und die wesentlichen Aspekte des neuen Regionalplans erläutern. Des Weiteren wird den Mitgliedern die Internetadresse mitgeteilt, über die die Unterlagen der öffentlichen Auslegung heruntergeladen werden können.
Die Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen zum Entwurf des Regionalplans muss nach aktueller Kenntnis bis spätestens zum 31.08.2022 erfolgen. Die letzte StuV-Sitzung vor diesem Termin findet am 07.06.2022 statt. Es sollte jedoch angestrebt werden, die politische Diskussion nach Möglichkeit bereits in der Sitzung am 09.05.2022 zu führen.
Anlage/n:
Anlage 01 E-Mail der Bezirksregierung Köln vom 13.12.2021: Information der Kommunen über die Neuaufstellung des Regionalplans Anlage 02 zeichnerische Festlegungen des Regionalplans im Bereich Wermelskirchen *) Anlage 03 Legende zu den zeichnerischen Festlegungen *) Anlage 04 Wermelskirchen West - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *) Anlage 05 Wermelskirchen Ost - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *) Anlage 06 Wermelskirchen Innenstadt Süd - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *) Anlage 07 Wermelskirchen Südwest - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *) Anlage 08 Dabringhausen - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *) Anlage 09 Dhünn - Vergleich aktuelle Darstellungen/Planung *)
*) nur als digitale Anlagen
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