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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 13. November 2021 vorgebrachten Anregungen und Hinweise sowie den Umgang mit diesen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „Hüpptal“ wurde der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 13.11.2021 vorgestellt (Drucksache – Nr.: 0129/2021 und 0273/2021). Die im Rahmen dieser Veranstaltung abgegebenen Rückmeldungen zu der Vorentwurfsplanung wurden in einer Tabelle erfasst (s. Anlage 1).
Darüber hinaus hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vom 06.11.2021 bis zum 28.11.2021 Anregungen, Fragen und Ideen zu der Umgestaltung der Anlage über ein zentrales E-Mail-Postfach bei der Stadt abzugeben. Diese Information wurde der Öffentlichkeit über die lokale Presse sowie auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen angekündigt. Die per E-Mail eingegangenen Rückmeldungen wurden ebenfalls in der Tabelle aufgenommen.
Die in der Form stattgefundene Information der Öffentlichkeit basiert nicht auf den zwingend einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen des Baugesetzbuches, wie sie beispielsweise bei der Durchführung von Bebauungsplanverfahren bekannt sind. Da die Entwicklung des „Hüpptals“ eine Maßnahme des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Wermelskirchen Innenstadt 2030“ und somit eine Maßnahme der Städtebauförderung ist, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit für eine Bewilligung notwendig und sinnvoll. Die von den Bürgerinnen und Bürgern abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen sollen - soweit möglich - in der Entwurfsplanung Berücksichtigung finden.
Daher werden die vorgebrachten Rückmeldungen im weiteren Planungsprozess von der Verwaltung und dem Büro „urbanegestalt PartGmbH, Landschaftsarchitektur I Architektur I Stadtplanung“ geprüft, bewertet und durch deren Behandlung Teil des planerischen Abwägungsprozesses.
Anlage:
Anlage 1 – Tabelle Aufführung der vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit
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