Vorlage - 0005/2022  

 
 
Betreff: Beleuchtung Fußgängerunterführung zwischen Busbahnhof und Kenkhauser Straße.
Antrag CDU-Fraktion v. 07.10.2121.
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Beleuchtung im Bereich der Fußngerunterführung zwischen Busbahnhof und Kenkhauser Straße zu verbessern.
 


Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat am 07.10.2021 den Antrag gestellt, die Beleuchtung an der Fuß­nger­unterführung zwischen Busbahnhof und Kenkhauser Straße zu verbessern.

 

Der Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.11.2021 ein­gebracht.

 

In der Fußngerunterführung befinden sich aktuell zwei Deckenleuchten, die den unmittel­baren Bereich der Unterführung ausreichend beleuchten. Jedoch sind die jeweiligen Ein­gangsportale bis zur nächsten Straßenbeleuchtung nicht gut ausgeleuchtet. Hierzu ist es erforderlich, zwischen den Straßen und dem jeweiligen Tunneleingang je eine weitere Mastleuchte zu installieren.

 

Von der Bahnhofstraße und der Kenkhauser Straßessen dafür Erdkabel von der jeweils nächstliegenden, vorhandenen Leuchte Richtung Tunneleingänge verlegt werden.

 

Deshalb wurde die BEW bereits aufgefordert, ein Angebot für die Tiefbauarbeiten, die Installation von neuen Masten und Leuchten (LED) sowie der Montage zu erstellen. Die Baukosten für diese beiden neuen Anlagen betragen rd. 9.000,00 Euro.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Fundamente:    1.000,00 Euro

2 Masten inkl. Leuchten:  2.200,00 Euro

Montage (Leuchten + Kabel) 1.800,00 Euro

Tiefbauarbeiten:  4.000,00 Euro

 

r den Fall, dass der Ausschuss diesem Projekt zustimmt, könnten die Arbeiten nach Beauftragung zwei bis drei Monate später erfolgen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass der Haushalt 2022/2023 noch nicht beschlossen und von der Kommunalaufsicht entsprechend noch nicht genehmigt sein wird, ist davon auszugehen, dass die Beauftragung erst nach Freigabe des Haushaltes, also frühestens im Sommer 2022, erfolgen kann.
 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

120201 5281000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 EUR 9.000,00

    EUR 51.000,00

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: