Vorlage - 0006/2022  

 
 
Betreff: Prüfung von Standorten für Schnellladesäulen mit mehr als 50 kW Leistung.
Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP v. 02.08.2021.
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem verantwortlichen Stromversorgungs­träger (BEW) Standorte für Schnellladesäulen mit mehr als 50 kW Leistung zu suchen.
 


Sachverhalt:

 

Von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde am 02.08.2021 der Antrag gestellt, in Wermelskirchen Schnellladesäulen (mehr als 50 kW Leistung) zu installieren.

 

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.09.2021 eingebracht.

 

 

Die Aufstellung und Betreibung von Elektroladesäulen erfolgt bis dato grundsätzlich durch die Stromversorger.

Hierzu hat die BEW in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Ladesäulen im Stadtgebiet aufgestellt.

Das Aufstellen und Unterhalten von Ladesäulen durch die Stadt kann mangels Kapazitäten nicht durchgeführt werden. Gleichwohl ist die Stadtverwaltung bemüht, in Abstimmung mit dem Versorgungsträger (hier: BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH), neue Standorte abzustimmen und bestmöglich zu planen bzw. zu unterstützen.

 

Diese Vorgehensweise wurde in der Vergangenheit schon so durchgeführt, ansonsten hätten die bisherigen Standorte in dieser Qualität nicht so umgesetzt werden können.

 

Alle Ladesäulen, auch die mit 22 kW, sind von mtlichen Elektro- PKW nutzbar. Es gibt keine Elektrofahrzeuge, die an diesen Ladesäulen nicht geladen werden könnten. Der Unterschied liegt einzig in der Ladedauer, da die Ladesäulen mit Gleichstrom oder Drehstrom betrieben werden.

 

Nachfolgend werden die bisherigen und zukünftig möglichen Standorte mit Elektroladesäulen im Stadtgebiet genannt.

 

 

1a. Vorhandene Standorte

 

 

-          Schwanenplatz

 

 1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität 

 

-          Telegrafenstraße 39 (vor der Commerzbank)

 

 1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität 

 

-          Obere Remscheider Straße 38 (Bereich Bügeleisen)

 

 1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität 

 

-          Berliner Straße 95a (auf dem Gelände Autohaus Hildebrand)

 

 1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität 

 

-          Parkplatz Kattwinkelsche Fabrik, Kattwinkelstraße 3

 

 1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität 

 

-          Raststätte Remscheid A1 Ost, Eschbachtalsperre

 

4 DC- Ladesäulen mit Anschluss für 4 PKW mit je 350 kW Kapazität (Netzgebiet Remscheid)

1 DC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit max. 50 KW Kapazität (Netzgebiet Remscheid)

 

-          Raststätte Remscheid West A1, Fahrtrichtung Köln

 

1 DC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit max. 50 KW Kapazität

 

-          Langenbusch 12, im Wohngebiet

 

1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität

 

-          Bahnhofstraße 6 / Am Busbahnhof mit e-Carsharing Ladepunkt in Koop. m. RBK

 

1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 KW Kapazität

 

-          Strandbadstraße 5, Wermelskirchen-Dabringhausen

 

1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 KW Kapazität

 

 

1b. Standorte in Planung

 

-          Park- und Ride-Platz (L157 / B-Plan Autobahnohr) 

 

2 DC- Ladesäulen mit Anschluss für 2 PKW mit je 150 kW Kapazität

1 AC- Ladesäule mit Anschluss für 2 PKW mit je 22 kW Kapazität

 

 

 

2. Mögliche neue Standorte

 

 

Loches-Platz

 

Die Stadtverwaltung Wermelskirchen steht in Kontakt mit dem Privatinvestor des künftigen Einkaufszentrums Loches-Platz, ob und wie dort eine Möglichkeit besteht, zusätzliche Ladesäulen zu errichten. Die Planung des Privatinvestors bleibt abzuwarten.

Der Investor wird dann bei entsprechender Nachfrage im Tiefgaragenbereich normale Ladesäulen installieren.

 

 

Brückenweg

 

Die freie Fläche am Brückenweg, östlich vom Loches-Platz, ist noch nicht in der weiteren Planung für E-Ladesäulen vorgesehen. Hier ist abzuwarten, was die weitere Planung ergibt. Wäre diese Fläche geeignet, sollte dort auf lange Sicht ein Parkplatz eingerichtet werden.

 

Aufgrund der zukünftigen Mobilitätswende werden im Stadtgebiet weitere Ladesäulen erforderlich sein. Hierzu wird die Verwaltung mit der BEW zusätzliche Ladesäulen planen. Wenn die Stromversorgungskapazitäten dies erlauben, werden und sollen diese neuen Ladesäulen dann als Schnellladesäulen mit 50 kW oder größer ausgestattet sein.

 

Sollte die vorhandene Infrastruktur (ausreichende Stromnetze) dies nicht zulassen, wird eine Umsetzung und Errichtung von Schnellladesäulen mit höheren Kapazitäten kurzfristig nicht möglich sein. Die Erstellung von Ladesäulen mit 22 KW ist aus technischen Gründen meistens eher möglich.

 

 

 

Neue Wohngebiete
 

In den zukünftig neuen Wohngebieten werden neben den normalen öffentlichen Parkplätzen, auch Ladesäulen berücksichtigt.

 

Gewerbegebiete

 

Auch bei verschiedenen Gewerbeunternehmen werden inzwischen normale (22 kW) und Schnellladesäulen für Kunden angeboten (z.B. Mc Donalds).

 

 

 

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: