Vorlage - RAT/0147/2004  

 
 
Betreff: Hausmeistereinsatz für und in den Übergangshäusern für Asylbewerber und Aussiedler
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
08.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zwischen den betroffenen Fachämtern Hochbauamt und Sozialamt Einvernehmen hinsichtlich einer personalkostenneutralen Verlagerung der Aufgaben anstrebt.

 

Über das Ergebnis wird der Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Stadtverordneter Wilke (CDU) hat in der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 13.05.2004 – TOP 10 – darauf hingewiesen, dass in der Ratssitzung am 17.05.2004 im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements  auch der Wechsel der Hausmeister der Übergangsheime von Amt 50 in die Zuständigkeit des Amtes für Gebäudewirtschaft (65) beschlossen werden soll.

 

Da dies das vom Sozialausschuss beschlossenen Betreuungskonzept berührt, regte er an, diesen Punkt aus der Tagesordnung des Rates auszuklammern und  im Arbeitskreis "Aussiedler/Asylbewerber" am 19.05.2004 zu behandeln. Der Vorsitzende verwies darauf, dass nach Abstimmung mit dem Bürgermeister in der Lenkungsgruppe für neue Steuerungselemente die Klärung dieses Sachverhaltes im Arbeitskreis vorgesehen sei.

 

Auf Antrag des Stadtverordneten Bilstein (SPD) hat der Bürgermeister in der öffentlichen Ratssitzung am 17.05.2004 – TOP 6 – zugesagt, bei der beabsichtigten Zentralisierung des Gebäudemanagements die bestehenden Bindungen der Hausmeister an ihre Objekte, z. B. Übergangsheime für Asylbewerber, Schulen, zu berücksichtigen.

 

Im übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Vernetzung der Hausmeister mit dem Gebäudemanagement der Organisationsgewalt des Bürgermeisters unterliegt.

 

Der Arbeitskreis Aussiedler/Asylbewerber schließlich hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.05.2004 – TOP 3 – ausführlich mit der Thematik befasst und unter Abwägung der Schnittstellen zwischen objekt- und fachamtsbezogener Tätigkeit insbesondere von den Aufgaben Kenntnis genommen, die tägliche Praxis der Sozialverwaltung sind.

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die zentralen Aussagen des Betreuungskonzeptes (Drei-Säulen-Modell) durch verwaltungsinterne Umstrukturierungen nicht berührt werden. Selbstverständlich bleibt es dabei, dass die technische Betreuung der Übergangshäuser durch Hausmeister sowie die übrige Betreuung durch Fachkräfte gewährleistet wird, und zwar unabhängig davon, welches Amt verwaltungsseitig hierfür zuständig ist.

 

Die Verwaltung strebt zwischen den betroffenen Fachämtern Hochbauamt und Sozialamt Einvernehmen hinsichtlich einer personalkostenneutralen Verlagerung der Aufgaben an.

 

Über das Ergebnis wird der Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift