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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zwischen den betroffenen Fachämtern Hochbauamt und Sozialamt Einvernehmen hinsichtlich einer personalkostenneutralen Verlagerung der Aufgaben anstrebt. Über das Ergebnis wird der Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet. Sachverhalt: Stadtverordneter Wilke (CDU) hat in der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 13.05.2004 – TOP 10 – darauf hingewiesen, dass in der Ratssitzung am 17.05.2004 im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auch der Wechsel der Hausmeister der Übergangsheime von Amt 50 in die Zuständigkeit des Amtes für Gebäudewirtschaft (65) beschlossen werden soll. Da dies das vom Sozialausschuss beschlossenen
Betreuungskonzept berührt, regte er an, diesen Punkt aus der Tagesordnung des
Rates auszuklammern und im Arbeitskreis "Aussiedler/Asylbewerber"
am 19.05.2004 zu behandeln. Der Vorsitzende verwies darauf, dass nach
Abstimmung mit dem Bürgermeister in der Lenkungsgruppe für neue
Steuerungselemente die Klärung dieses Sachverhaltes im Arbeitskreis vorgesehen
sei. Auf Antrag des Stadtverordneten Bilstein (SPD) hat der Bürgermeister in der öffentlichen Ratssitzung am 17.05.2004 – TOP 6 – zugesagt, bei der beabsichtigten Zentralisierung des Gebäudemanagements die bestehenden Bindungen der Hausmeister an ihre Objekte, z. B. Übergangsheime für Asylbewerber, Schulen, zu berücksichtigen. Im übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Vernetzung der Hausmeister mit dem Gebäudemanagement der Organisationsgewalt des Bürgermeisters unterliegt. Der Arbeitskreis Aussiedler/Asylbewerber schließlich hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.05.2004 – TOP 3 – ausführlich mit der Thematik befasst und unter Abwägung der Schnittstellen zwischen objekt- und fachamtsbezogener Tätigkeit insbesondere von den Aufgaben Kenntnis genommen, die tägliche Praxis der Sozialverwaltung sind. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die zentralen Aussagen des Betreuungskonzeptes (Drei-Säulen-Modell) durch verwaltungsinterne Umstrukturierungen nicht berührt werden. Selbstverständlich bleibt es dabei, dass die technische Betreuung der Übergangshäuser durch Hausmeister sowie die übrige Betreuung durch Fachkräfte gewährleistet wird, und zwar unabhängig davon, welches Amt verwaltungsseitig hierfür zuständig ist. Die Verwaltung strebt zwischen den betroffenen Fachämtern Hochbauamt und Sozialamt Einvernehmen hinsichtlich einer personalkostenneutralen Verlagerung der Aufgaben an. Über das Ergebnis wird der Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.
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