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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Förderantrag für das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu stellen und die notwendigen Eigenanteile in den Haushaltsplan einzustellen.
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Innenstadt zu attraktivieren und zu stärken. Nach dem umfangreichen Umbau der Straßen- und Aufenthaltsbereiche hat sich die Stadt 2018 mit dem „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen 2030“ (IEHK) einen Leitfaden gegeben, in dem zahlreiche Maßnahmen benannt sind, die zu einer nachhaltigen und dauerhaften Stärkung führen sollen.
Mit dem Fassadenprogramm und dem Verfügungsfonds befinden sich Teile dieser Maßnahmen bereits in der Umsetzung, weitere Maßnahmen wie die Quartiersentwicklung „Innenstadt Nord“ und „Schwanenviertel/Eich“ sowie ein Citymanagement sind in Vorbereitung. Grundlage ist die Städtebauförderung, die sich aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW speist.
Parallel dazu hat sich die Stadt erfolgreich um Fördermittel des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“ beworben. Dieses Förderprogramm des Landes NRW ermöglicht es, leerstehende Ladenlokale zu einem verminderten Mietzins anzumieten und zu einem wiederum stark verminderten Mietzins an Start-Ups, soziale Träger, Kulturschaffende etc. weiterzuvermieten. Erste Verträge wurden bereits geschlossen, zahlreiche weitere Verträge werden derzeit angebahnt, sodass dieses Programm sehr vielversprechend begonnen hat.
Vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie für die Innenstädte mit sich bringt, hat im Sommer auch die Bundesregierung ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.
Mögliche Fördergegenstände können u.a. sein - Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen, - innenstadtbezogene Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement), - Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, - Innenstadtmarketing, - geringfügige baulich-investive Maßnahmen.
Details zu dem Förderprogramm können dem als Anlage beigefügten Projektaufruf entnommen werden
Die Antragstellung ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe war eine Interessensbekundung vorgesehen. Diese hat die Stadt Wermelskirchen fristgerecht bis 17.09.2021 eingereicht. Kurz vor Jahresende wurde bekannt, dass diese Interessensbekundung erfolgreich war und Wermelskirchen gemeinsam mit 237 weiteren Städten und Gemeinden ausgewählt worden ist, um einen konkreten Förderantrag zu stellen. Frist zur Abgabe des Förderantrages ist 28.02.2022.
In der Interessensbekundung sind Maßnahmenbausteine für folgende Fördergegenstände benannt worden:
Fördergegenstand 2) Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der Standorte
A. Quartiersentwicklung in den zentralen Bereichen „Innenstadt Nord“ und „Eich/ Schwanenviertel“ Aus bewilligten Mitteln der Städtebaufördermaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ soll im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudien für die zentralen Bereiche „Innenstadt Nord“ und „Eich/Schwanenviertel“ erarbeitet werden. Aufbauend auf den Konzepten sollen in der Folge die notwendigen, interaktiven Prozesse sowie Einzelgespräche mit Eigentümern und weiteren Betroffen zur Entwicklung der Flächen am Standort durchgeführt werden.
Für diese Prozesse ist eine Dauer von 18 Monaten vorgesehen: - Mitwirkung bei der Erstellung der Programme zur Eindämmung der Verödungsprozessen - Gespräche mit wichtigen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern - Motivation zur Teilnahme - Mitwirkung bei interaktiven Prozessen - Begleitung und Mitbetreuung von innovativen Planungsprozessen - Aktivierung von Potenzialen in den Zentren (Ideenfindung für multifunktionale, resiliente und kooperative Orte, Kontakt zu Eigentümerinnen und -eigentümern, Prozessbegleitung)
Kosten: 18 Monate Laufzeit entsprechen 66 Arbeitswochen, bei 2 Arbeitstagen pro Woche und 8 Stunden pro Arbeitstag fallen rd. 1.056 Stunden an, bei 48,-€/Stunde ergeben sich Honorarkosten von rd. 51.000 €, netto, bzw. rd. 60.000 €, brutto. Nebenkosten, einschließlich Material rd. 20.000 €, pauschal
Zuwendungsfähige Kosten gesamt: 80.000 €
B. Beratungsleistungen / interaktive Prozesse zur Stärkung des gesamten Zentrums und zur Förderung der Kooperation (Fördergegenstände 2 und 3) siehe 3) Aufbau von neuen oder Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen
Fördergegenstand 3) Aufbau von neuen oder Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement)
B. Beratungsleistungen / interaktive Prozesse zur Stärkung des gesamten Zentrums und zur Förderung der Kooperation (Fördergegenstände 2 und 3 / siehe oben)
Zur Stärkung des gesamten Zentrums mit den drei Teilbereichen „Kernbereich Zentrum“, „Eich/Schwanenviertel“und „Innenstadt Nord“ und zur Förderung der Kooperation von u.a. WiW, Eigentümer/innen, Ladenbesitzer/innen, Kunstverein, etc. sollen interaktive Prozesse und Beratungsleistungen durchgeführt werden. Zur Umsetzung der Prozesse ist geplant, eine Anlaufstelle als Forum und als digitale Plattform einzurichten und die Initiativen und Maßnahmen im Zentrum von Wermelskirchen mit Hilfe eines „Kümmerers“ zu unterstützen.
Kosten: Honorar für Kümmerer 44 Monate ½ Stelle mit 86 Stunden monatlich á 48,-€/Stunde = 4.128 €, netto, und rd. 4.900 €, brutto pro Monat bei 44 Monaten entspricht dies rd. 216.000 €, brutto Nebenkosten, einschließlich Material rd. 60.000 €
Zuwendungsfähige Kosten gesamt: 276.000 €
Fördergegenstand 4) Verfügungsfonds für investive und nicht-investive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums
Verfügungsfonds für nicht-investive Maßnahmen Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ wurde ein Verfügungsfonds für investive und hierzu investitionsvorbereitende oder -begleitende Maßnahmen bewilligt (zuwendungsfähige Kosten: 100.000 €).
Der Stadt Wermelskirchen wurde darüber hinaus eine Zuwendung aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren bewilligt. Hierbei handelt es sich um Mittel aus dem Programm „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“ für einen Verfügungsfonds zur Anmietung von leerstehenden Immobilien (zuwendungsfähige Kosten: 330.000 €). Die angemieteten Ladenlokale sollen zu stark reduzierten Mietkonditionen mit Hilfe des lokalen Stadtmarketingvereins zur Zwischennutzung an Mieter mit innovativen Geschäftsmodellen und Akteure der wachsenden Start-up-Szene sowie der Kreativindustrie, verpachtet werden.
Fördermittel für nicht-investive Maßnahmen wie Quartiersfeste stehen in beiden Programmen der Städtebauförderung nicht zur Verfügung. Die Stadt Wermelskirchen plant diverse Aktionen, Events und Veranstaltungen im gesamten Zentrum mit den Akteuren durchzuführen: - zur Begleitung und Förderung der baulichen Maßnahmen - zur Stützung des Einzelhandels und der weiteren zentralen Angebote - zur Stärkung des Zusammenhalts in den Quartieren sowie - zur Förderung des Engagements, der an der Entwicklung des Zentrums Beteiligten und beantragt hierfür die Kosten für einen nicht-investiven Verfügungsfonds, der die oben angeführten, bereits bewilligten Maßnahmen flankierend und die Vitalisierung des Zentrums unterstützt.
Kosten: Eingeschätzter Aufwand aus vergleichbaren Projekten: Annahme: 3.000 – 8.000 € je Veranstaltung, Mittelwert rd. 5.500 € Bei 20 Veranstaltungen in 3 Jahren entstehen Gesamtkosten von rd. 110.000 € An den Kosten sollen die Wirtschaft / private Akteure mit mind. 50 %, d.h. 55.000 € beteiligt werden.
Zuwendungsfähige Kosten gesamt: 55.000 €.
Fördergegenstand 7) Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit
Innenstadtmarketing/Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Innenstadt Wermelskirchen 2030“ wurden Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Begleitung der Umsetzung des IEHKs und hier insbesondere der baulichen Maßnahmen bewilligt (zuwendungsfähige Kosten 40.000 €).
Bisher nicht berücksichtigt wurde der Aufwand für ein Innenstadtmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung und Begleitung der Prozesse des Quartiersmanagements, der Förderung der Kooperation im Zentrum sowie die Begleitung des Verfügungsfonds (Fördergegenstände 2, 3 und 4).
Für das Innenstadtmarketing sollen Fachbüros beauftragt und für die Öffentlichkeitsarbeit Marketingagenturen gebunden werden.
Kosten: Für das Innenstadtmarketing sowie die Öffentlichkeitsarbeit wird eine Laufzeit von 3 Jahren angenommen. Inkl. Nebenkosten/Material fallen je Jahr rd. 20.000 € Honorarkosten an. Bei 3 Jahren Laufzeit entstehen Gesamtkosten von rd. 60.000 €
Zuwendungsfähigen Kosten gesamt: 60.000 €
Fördergegenstand 8) Geringfügig baulich-investive Maßnahmen
Als Ergebnis der Prozesse der Quartiersentwicklung in den zentralen Bereichen „Innenstadt -Nord“ sowie „Eich/Schwanenviertel“ sollen geringfügig baulich-investive Maßnahmen zur Aufwertung der stadträumlichen Qualitäten realisiert werden.
Vorgesehen sind die Schaffung von kleinräumlichen Aufenthaltsbereichen, die z.B. durch Entsiegelung und Begrünung von Flächen zur kleinklimatischen und ökologischen Aufwertung im Quartier beitragen (Pocketpark, Flächen für „urban gardening“ etc.).
Kosten: Für die beiden Teilbereiche werden hierfür Kosten von je 80.000 € eingeschätzt. Bei 2 Teilbereichen entstehen Gesamtkosten von rd. 160.000 €
Zuwendungsfähige Kosten gesamt: 160.000 €
Insgesamt ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 567.900 €. Die Förderquote beträgt 75% bzw. 90% bei Vorliegen eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK). Da zu erwarten ist, dass für den städtischen Haushalt kein HSK aufgestellt werden muss, ist ein Eigenmittelanteil von 25% anzusetzen. Dies entspricht einer Summe von 141.975 €.
Die Finanzierungsplanung verteilt die Kosten auf die Jahre 2022 bis 2025 folgendermaßen:
Die Frist zur Einreichung des Förderantrages endet am 28.02.2022. Nach Angaben des Fördergebers ist im Sommer mit der Erteilung des Förderbescheides zu rechnen.
Anlage/n:
- Projektaufruf
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