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Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss stellt fest, dass über die Frage, ob und wann das Gebäude Berliner Str. 17 a abgerissen wird, ein anderer Fachausschuss zu entscheiden hat. Hinsichtlich der bei einem Abriss erforderlichen anderweitigen wohnlichen Versorgung der derzeit in diesem Gebäude untergebrachten Menschen hat der Ausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.05.2004 – TOP 2 – die Zusage der Verwaltung erhalten, in diesem Falle dann ein adäquates anderes städtisches Gebäude zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist eine weitere Beratung und Entscheidung im Sozialausschuss derzeit entbehrlich. Sachverhalt: Der per E-Mail eingegangene Antrag der WNK-Fraktion vom 02.05.2004 umfasst mehrere Bereiche; er ist dieser Vorlage beigefügt. Bezüglich des Abrisses des Gebäudes Berliner Straße 17 a wird auf den letzten Absatz des Antrages verwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2004 – TOP 21.2 – eingebracht. Für den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses verweist die Verwaltung auf den von ihr unterbreiteten Beschlussvorschlag, wodurch weitere Ausführungen entbehrlich sind.
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