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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 23. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.
Sachverhalt:
Bislang forderte § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Schriftlichkeit bei der Einreichung von Anregungen und Beschwerden. Dies ist jüngst zugunsten der Textform weitergefasst worden, wodurch vor allem eine Einreichung per E-Mail zulässig geworden ist. Außerdem wurde das jedem zustehenden Petitionsrecht deutlich eingeschränkt auf ein Recht der Einwohnerinnen und Einwohner, die zudem seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen müssen.
Aufgrund der Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, muss auch die Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen dahingehend geändert werden.
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