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Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 mit Haushaltsplan und Anlagen zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden in der Ratssitzung am 21.02.2022 eingebracht.
Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) erstellt. Es wird ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 aufgestellt.
Den Ratsmitgliedern wird der Haushaltsplan am Tag der Sitzung in digitaler Form bzw. teilweise in gedruckter Form in der Sitzung des Rates am 21.02.2022 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Haushalt 2022/2023 verwiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2022 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.
Anlage/n:
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