Vorlage - 0040/2022  

 
 
Betreff: Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 9. November 2021 den
Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur
Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz)“ vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist die Präzisierung, Qualifizierung und Stärkung der staatlichen Rolle im Kinderschutz durch den Ausbau der Unterstützung des Landes für die kommunalen Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Dabei werden auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nutzen, durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt.

 

Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Schaffung und Umsetzung von Leitlinien und fachlichen Mindeststandards. Diese sollen künftig sowohl bei der Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, als auch im Hinblick auf Schutzkonzepte in Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, stationäre Hilfen zur Erziehung) gelten. Damit einhergehend soll ein umfassendes Qualifizierungsprogramm für alle betroffenen Fachkräfte in die Wege geleitet werden. Vorrangiges Ziel dabei ist immer, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vernetzung und Koordination aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort. Dafür sollen im Jugendamtsbezirk interdisziplinäre Netzwerke zum Thema Kinderschutz aufgebaut werden. Qualität und Nachhaltigkeit dieser Strukturen sollen durch eine Stelle zur Netzwerkkoordination gewährleistet werden.

 

Auch auf Landesebene sind neue Strukturen geplant. So ist zukünftig im Turnus von fünf Jahren ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren zur Praxis von Kinderschutz vorgesehen. Für die Durchführung sollen auf Landesebene zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen werden, welche darüber hinaus auch für Qualitätsberatung in der Praxis zuständig sind. Eine der Grundannahmen des Gesetzes ist die untrennbare Verknüpfung von Kinderschutz und Kinderrechten. Für die Wirksamkeit der Bemühungen im Kinderschutz wird daher die Anhörung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihres Alter und ihrer Reife vorausgesetzt.

 

Der Referentenentwurf sieht ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Mai 2022 vor - mit Ausnahme der Qualitätsentwicklung auf Landesebene, welche erst zum 1. Juli 2023 kommen soll. Eine finanzielle Unterstützung der Kommunen von Seiten des Landes wird zugesichert. Auf Landesebene werden Aufwendungen in Höhe von 43,2 Mio. Euro (2022), 70,6 Mio. Euro (2023) und 70,9 Mio. Euro (2024) prognostiziert. Als nächster Schritt im Gesetzgebungsprozess steht nun die Verbändeanhörung an.
 


Anlage/n:

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: