Vorlage - RAT/0150/2004  

 
 
Betreff: Straßenbau "Untere Eich, Schwanen, Burger Straße, Kurze Straße"
hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages nach Ausschreibung
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
28.06.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zum Ausbau der Straßen “Untere Eich; Schwanen; Burger Straße; Kurze Straße” nach öffentlicher Ausschreibung zu erteilen, wenn die Auftragssumme den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt, und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder den Betrag von 25.000,- Euro überschritten wird. Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten sein, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben, oder aber über eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Der Ausschuss ist nach der Wahl über das hier Veranlaßte zu informieren. 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausbau der Straßen “Untere Eich; Schwanen; Burger Straße und Kurze Straße” ist im Rahmen des Maßnahmenplanes zur Umgestaltung der Innenstadt für 2004/2005 vorgesehen. Der Ausbaubeschluß wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04 (RAT/0050/2004) gefasst. Die erforderliche Mitteilung gemäß § 29 GemHVO über die im Rahmen der Planung festgestellte Erhöhung der Gesamtkosten erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.04 und im Rat am 17.05.04 (RAT/0097/2004).

 

Der erforderliche Antrag auf Bewilligung von Mitteln der Städtebauförderung wird bis Ende Juni auf der Basis des Ausbaubeschlusses bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht. Mit einer Entscheidung ist bis Anfang September zu rechnen, so dass im Anschluß sofort ausgeschrieben werden kann. Dies ist auch erforderlich, da mit der Maßnahme noch in 2004 begonnen werden muss (Städtebauförderung!). Da wegen der Wahl im September bis Dezember keine Arbeitssitzung stattfindet, die Vergabe nach öffentlicher Ausschreibung aber sichergestellt werden muss, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zur Vergabe zu ermächtigen, wenn das Ausschreibungsergebnis eine Auftragssumme ergibt, die den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt, und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder den Betrag von 25.000,- Euro überschritten wird. Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten sein, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben, oder aber über eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.  

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.963.1.0/1.615.967.1.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.354.000,00

EUR

705.000,00

EUR

649.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift